• Frage 1 von 19:

    Welche Bedeutung hat Sicherheit für den Menschen?

    Antwort:

    Sicherheit gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen und wird individuell empfunden. Das Sicherheitsbedürfnis ist abhängig von der Lebenssituation des einzelnen bzw. von der jeweiligen Bedrohungsanalyse des Objektes.

  • Frage 2 von 19:

    Warum sind die Anforderungen an das Private Sicherheitsgewerbe gestiegen?

    Antwort:

    Da zunehmend ein Beitrag für die öffentliche Sicherheit geleistet wird, sind höhere Anforderungen insbesondere an das Personal zwangsläufig die Folge.

  • Frage 3 von 19:

    Was ist unter "Public-Private-Partnership" zu verstehen?

    Antwort:

    Es ist eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit zu stärken.

  • Frage 4 von 19:

    Wie hat sich das Private Sicherheitsgewerbe in den letzten Jahren entwickelt? Was sind traditionelle Aufgaben? Was sind neue Aufgaben?

    Antwort:

    Es hat stark an Bedeutung zugenommen, da sich der Staat aus vielen Bereichen zurückzieht und das Sicherheitsbedürfnis eher größer geworden ist. Traditionelle Aufgaben sind Werk- und Objektschutz, neue Aufgaben beispielsweise Citystreifen.

  • Frage 5 von 19:

    Was ist unter der "Ewigkeitsklausel" bzw. dem "verfassungsrechtlichen Minimum" zu verstehen? Welche Grundsätze fallen darunter?

    Antwort:

    Es handelt sich um unabänderbare Verfassungsgrundsätze. Darunter fallen:
    - föderalistischer Aufbau der BRD
    - Schutz der Menschenwürde
    - Bekenntnis zu den Menschenrechten
    - Bindung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte
    - Demokratie
    - Sozialstaat
    - horizontale Gewaltenteilung (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung)
    - Rechtsstaat
    - Widerstandsrecht gegen denjenigen, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

  • Frage 6 von 19:

    Welche Arten der staatlichen Gewaltenteilung gibt es?

    Antwort:

    Die horizontale Gewaltenteilung (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung) und vertikale Gewaltenteilung (Aufteilung der Macht in Bund und Länder = föderalistisches Prinzip)

  • Frage 7 von 19:

    Wie wird das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet?

    Antwort:

    Durch:
    - die horizontale Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG)

    - die Bindung der drei Gewalten an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG)

    - den Gesetzmäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG)

  • Frage 8 von 19:

    Welche Funktion haben die Grundrechte?

    Antwort:

    - Sie sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie geben dem einzelnen einen "staatsfreien Raum", sofern er sich an Gesetz und Recht hält.

    - Sie sind notfalls einklagbar und verpflichten ggf. den Staat zum Handeln.

    - Sie entfalten eine "Drittwirkung", d.h. sie regeln auch die Beziehungen der Bürger untereinander.

  • Frage 9 von 19:

    Wo sind die Grundrechte aufgeführt?

    Antwort:

    Im Grundgesetz (Kommt einer Verfassung gleich.) in den Artikeln 1 bis 19

  • Frage 10 von 19:

    Wodurch wird die Ausübung der Grundrechte beschränkt?

    Antwort:

    Durch
    - verfassungsimmanente Schranken (Beispiel: Art. 8 Versammlungsfreiheit wird nur friedlich und ohne Waffen gewährt)

    - die Verletzung der Rechte anderer (Beispiel: Art. 2 freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit Rechte anderer nicht verletzt werden)

    - Eingriffe auf Gesetzesgrundlage (Beispiel: polizeiliche Eingriffe zur Strafverfolgung auf der Grundlage von Bestimmungen der StPO, aber auch Eingriffe durch Bewachungspersonen auf der Grundlage von Jedermannsrechte)

  • Frage 11 von 19:

    In welches Grundrecht darf niemals eingegriffen werden?

    Antwort:

    In die Menschenwürde

  • Frage 12 von 19:

    Was ist unter dem "staatlichen Gewaltmonopol" zu verstehen?

    Antwort:

    Grundsätzlich darf nur der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben Gewalt anwenden.

  • Frage 13 von 19:

    Woraus ergeben sich die rechtlichen Befugnisse und Pflichten des Bewachungsgewerbes?

    Antwort:

    Die Befugnisse aus den Jedermannsrechten, den vertraglich übertragenen Selbsthilferechten und aus gesetzlicher Übertragung, die Pflichten aus dem Dienstvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, dem Arbeitsvertrag und der Dienstanweisung.

  • Frage 14 von 19:

    Wie wird das Recht grundsätzlich aufgeteilt?

    Antwort:

    In das Privatrecht oder auch Bürgerliches Recht / Zivilrecht genannt und in das Öffentliche Recht.

  • Frage 15 von 19:

    Wo liegen die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht?

    Antwort:

    Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger, Vereine, Staat als Fiskus untereinander (Gleichordnung der Parteien = Koordinationsprinzip), das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat (Über-Unterordnungsprinzip = Subordinationsprinzip)

  • Frage 16 von 19:

    Was ist Recht?

    Antwort:

    Das geltende Recht ergibt sich aus der Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und Normen einer Gesellschaft. Aber auch Gerichtsurteile wirken am aktuellen Recht mit.

    Dieses Rechtssystem hat als Ziel, das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland zu regeln. Dazu gehören z.B. das Strafgesetzbuch (StGB), das Grundgesetz (GG) aber auch andere Rechtsbereiche wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).)

  • Frage 17 von 19:

    Welche Grundrechte sind Bürgerrechte?

    Antwort:

    - Wahlrecht
    - Versammlungsfreiheit
    - freie Berufswahl

    Bürgerrechte gelten nur für deutsche Staatsbürger

  • Frage 18 von 19:

    Für wenn gelten die Menschenrechte des Grundgesetzes?

    Antwort:

    Die Menschenrechte gelten für alle Menschen (Touristen, Ausländer, Asylsuchende) im Geltungsbereich des Grundgesetzes (Staatsgebiet der BRD)

  • Frage 19 von 19:

    Aus welchen drei Elementen besteht ein Staat?

    Antwort:

    Um von einem Staat sprechen zu können, müssen drei Staatselemente gegeben sein: das Staatsvolk, das Staatsgebiet, die Staatsgewalt.