• Frage 1:

    Was ist unter Datenschutz zu verstehen?

    Antwort:

    Datenschutz ist der Schutz des einzelnen vor Missbrauch im Umgang mit seinen personenbezogen Daten.

  • Frage 2:

    Was versteht man unter dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

    Antwort:

    Es ist das Recht des einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, welche Lebenssachverhalte er offenbaren will. Er hat auch das Recht zu wissen, wer was wann wo über ihn erfasst, speichert, für oder gegen ihn verwendet.

  • Frage 3:

    Welche Gesetze und Verordnung sind speziell zum Datenschutz erlassen worden?

    Antwort:

    EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)

    Bundesdatenschutzgesetz

    Landesdatenschutzgesetze

  • Frage 4:

    Wo liegen die Gefahren eines extremen Datenschutzes?

    Antwort:

    Wichtige Informationen zur Verbrechensbekämpfung und zur Gefahrenabwehr (z.B. Planung terroristischer Anschläge) könnten gar nicht oder zu spät den zuständigen Stellen bekannt werden.

  • Frage 5:

    Welche Berührungspunkte hat das Private Sicherheitsgewerbe mit dem Datenschutz?

    Antwort:

    In vielfacher Art, z.B.
    bei der Erhebung von Besucherdaten im Empfangsdienst, bei der Festnahme von Ladendieben, Anzeigen- und Berichtsfertigung, Personenfeststellungen im Kontrolldienst, der Videoüberwachung in Kaufhäusern und öffentlichen Verkehrsanlagen

  • Frage 6:

    Was sind personenbezogene Daten?

    Antwort:

    Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, also jede Information, die man einer Person zuordnen kann. Das sind nicht nur die klassischen Personalien, sondern auch Fakten zu Lebensgewohnheiten, Krankheiten, Vermögensverhältnissen usw..

  • Frage 7:

    Welche Folgen können bei Verstößen eintreten?

    Antwort:

    Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Schadensersatzforderungen

  • Frage 8:

    Was ist unter "Datengeheimnis" zu verstehen?

    Antwort:

    Allen bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist es untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit sind die Personen auf das Datengeheimnis schriftlich zu verpflichten. Die Verpflichtung gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst weiter (siehe auch § 8 BewachV).

  • Frage 9:

    Was ist der beste Datenschutz?

    Antwort:

    Datenvermeidung

  • Frage 10:

    Wozu dienen technische und organisatorische Maßnahmen für die Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen des BDSG bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung und wer hat sie zu treffen?

    Antwort:

    Sie sollen die Einhaltung der Bestimmungen des BDSG gewährleisten und sind durch die verantwortliche Stelle (Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer und ggf. betrieblicher Datenschutzbeauftragter) zu treffen.

  • Frage 11:

    Welches sind beispielsweise technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung?

    Antwort:

    z.B: Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Zweckbindungskontrolle

  • Frage 12:

    Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte?

    Antwort:

    Gestaltung der innerbetrieblichen Organisation entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes Schulung der Mitarbeiter Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme Durchführung der Vorabkontrolle sensibler personenbezogener Daten

  • Frage 13:

    Welche Delikte sind im StGB beispielsweise aufgeführt?

    Antwort:

    Beispielsweise Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Verletzung des Briefgeheimnisses (Weitere Beispiele: Ausspähen von Daten, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verwertung fremder Geheimnisse, Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses)

  • Frage 14:

    Wo sind im StGB Tatbestände zum Datenschutz aufgeführt?

    Antwort:

    Im fünfzehnten Abschnitt ( §§ 201 bis 206 )

  • Frage 15:

    Wie sind diese Delikte einzustufen?

    Antwort:

    Es sind Vergehen, die überwiegend einen Strafantrag des Geschädigten als Verfahrensvoraussetzung erfordern.

  • Frage 16:

    Sind Sie als Sicherheitsmitarbeiter verpflichtet, Datenschutzbestimmungen gemäß des BDSG einzuhalten?

    Antwort:

    Ja, denn Sie kommen bei Ihrer Kontrolltätigkeit oft in sensible Bereiche (z.B. in Geschäftsräume) oder müssen bei Vorkommnissen gegebenfalls Personalien aufnehmen (z.B. bei Veranstaltungen)Schutz vor:

    * Verlust
    * unbefugtem Zugriff
    * Beschädigungen

  • Frage 17:

    Wozu dient das Bundesdatenschutzgesetz?

    Antwort:

    Schutz der Persönlichkeitsrechte bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten, Regelung der Rechtsgrundlagen bei der Datenverarbeitung.

  • Frage 18:

    Wann ist es zulässig, Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen?

    Antwort:

    Ist nur zulässig, wenn die betroffene Person einwilligt oder ein Gesetz dies erlaubt.

  • Frage 19:

    Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

    Antwort:

    * wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und mehr als 9 Personen damit beschäftigt werden

    * wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet und mindestens 20 Personen damit beschäftigt werden

  • Frage 20:

    Welche Bedingungen und Voraussetzungen sind bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten zu beachten?

    Antwort:

    * Der Datenschutzbeauftragte muss die zur erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

    * Der Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über Identität der betrofenen Person verpflichtet.