• Frage 1/10:

    In welchen Gesetzen finden wir Rechtfertigungsgründe / Jedermannsrechte?

    Antwort:

    StGB, StPO, BGB

  • Frage 2/10:

    Welches Jedermannsrecht finden wir inhaltsgleich in 2 Gesetzen? Welche Rechtsfolgen treten ein?

    Antwort:

    - Notwehr, § 32 StGB: es entfällt die Rechtswidrigkeit, es kann keine Bestrafung erfolgen

    - Notwehr, § 227 BGB: es entfällt die Widerrechtlichkeit, es muss z.B. kein Schadensersatz gezahlt werden.

  • Frage 3/10:

    Ab welchem Alter ist ein Kind schuldfähig

    Antwort:

    §19 StGB: 14 Jahre

  • Frage 4/10:

    Aus welchem Grund kann ein Erwachsener schuldunfähig sein?

    Antwort:

    §20 StGB: krankhafte seelische Störung

  • Frage 5/10:

    Welcher Verfahrensvoraussetzung bedarf es bei einem absoluten Antragsdelikt?

    Antwort:

    Strafantrag

  • Frage 6/10:

    Nennen Sie Verfahrenshindernisse!

    Antwort:

    - Rücknahme des Strafantrags bei absolutem Antragsdelikt

    - Tod des Beschuldigten

    - Dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten

    - Verjährung

  • Frage 7/10:

    Warum gilt der Grundsatz: "Keine Strafe ohne Gesetz"?

    Antwort:

    Es schützt den Bürger vor willkürlicher Bestrafung. Der Bürger kann erkennen, was verboten ist.

  • Frage 8/10:

    Was unterscheidet Verbrechen und Vergehen?

    Antwort:

    Verbrechen werden im Mindestmaß mit einer Strafe von einem Jahr bedroht. Vergehen liegt die mindest Freiheitsstrafen unter einem Jahr oder Geldstrafe.

  • Frage 9/10:

    Weshalb muss zwischen Verbrechen und Vergehen unterschieden werden?

    Antwort:

    Verbrechen sind immer Offizialdelikte. Bei Verbrechen ist immer der Versuch strafbar.

  • Frage 10/10:

    Nennen Sie die für das Sicherheitsgewerbe relevanten Verbrechen!

    Antwort:

    Meineid § 154 StGB
    Schwere Körperverletzung § 226 StGB
    Raub § 249 StGB
    Räuberischer Diebstahl § 252 StGB
    Räuberische Erpressung § 255 StGB
    Brandstiftung § 306 StGB