• Frage 1/10:

    § 33 StGB Notwehrüberschreitung(Notwehrexzess)

    Antwort:

    Generell ist die Notwehrüberschreitung strafbar, Straffrei nur unter diesen 3 Entschuldigungsgründen sind:
    - Flucht
    - Verwirrung
    - Schrecken

  • Frage 2/10:

    Was ist nach §§ 16 – 17 StGB "Irrtum über Tatumständen/Verbotsirrtum"

    Antwort:

    Geläufiger: Putativnotwehr (vermeintliche Notwehr)

  • Frage 3/10:

    Was ist ein "Rechtfertigender Notstand" nach § 34 StGB?

    Antwort:

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

  • Frage 4/10:

    Was ist ein "Entschuldigender Notstand" nach § 35 StGB?

    Antwort:

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, wenn die Gefahr selbst verursacht wurde.

  • Frage 5/10:

    Was ist "Diebstahl" nach § 242 StGB?

    Antwort:

    Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht für sich oder Dritte.

  • Frage 6/10:

    Was ist "Unterschlagung" nach § 246 StGB?

    Antwort:

    Im Unterschied zum Diebstahl braucht der Täter nicht wegnehmen!

    Der Täter hat die fremde bewegliche Sache in Alleingewahrsam, die er sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.

  • Frage 7/10:

    Was ist nach § 249 StGB ein "Raub"

    Antwort:

    (Hauen dann Klauen)

    Mit Gewalt unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gewalt für Leib und Leben.

  • Frage 8/10:

    Was ist nach § 252 StGB ein "Räuberischer Diebstahl"?

    Antwort:

    (Hauen dann Klauen)

    Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

  • Frage 9/10:

    Was ist nach § 257 StGB "Begünstigung"?

    Antwort:

    Wer einem anderen, der einer rechtswidrigen Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern.

  • Frage 10/10:

    Was ist nach § 259 StGB "Hehlerei"?

    Antwort:

    Wer, Sachen, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen sich verschafft (Kauft, schenken lassen) hilft diese abzusetzen (für den Vortäter).