• Frage 1/9:

    Was braucht man zum Führen einer Schusswaffe?

    Antwort:

    Einen Waffenschein

  • Frage 2/9:

    Was ist der so genannte "Kleine Waffenschein"?

    Antwort:

    Eine Erlaubnis zum Führen von:
    - Schreckschusswaffen (Kartuschenmunition)
    - Reizstoffwaffen
    - Signalwaffen
    Es ist keine Waffensachkundeprüfung und kein Bedürfnisnachweis sowie kein Haftpflichtnachweis erforderlich.

  • Frage 3/9:

    Was ist unter einer Anscheinswaffe zu verstehen und wo darf sie nur geführt werden?

    Antwort:

    Es handelt sich um eine Nachbildung, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. Aber auch Waffen die andere Gegenstände nachtäuschen (z.B. Regenschirm). Sie darf nur im abgetrennten Privatbereich geführt werden.

  • Frage 4/9:

    Dürfen Sicherheitsmitarbeiter eine zugelassene Verteidigungswaffe, z.B. einen Schlagstock, in der Öffentlichkeit bei der Berufsausübung führen?

    Antwort:

    Grundsätzlich ist das Führen in der Öffentlichkeit verboten, aber das WaffG lässt eine Ausnahme bei Vorliegen eines berechtigten Interesses im Zusammenhang mit der Berufsausübung zu. Bei öffentlichen Veranstaltungen muss allerdings eine Erlaubnis der zuständigen Behörde eingeholt werden (vgl. §§ 42 und 42 a WaffG.

  • Frage 5/9:

    Wie sind verbotene Waffen nach dem WaffG einzustufen?

    Antwort:

    Jeglicher Umgang mit verbotenen Waffen ist unzulässig. Zuwiderhandlungen stellen grundsätzlich eine Straftat dar.

  • Frage 6/9:

    Was sind beispielsweise verbotene Waffen?

    Antwort:

    - Geräte, die einen anderen Gegenstand vortäuschen
    - Stahlruten, Totschläger, Schlagringe
    - Wurfsterne, Molotowcocktails
    - Distanz-Elektroimpulsgeräte
    - Elektroimpulsgeräte ohne Prüfzeichen
    - Reizsprühgeräte ohne Prüfzeichen
    - Faustmesser, Faltmesser (Butterfly), Fallmesser, Springmesser

    Ausnahme: wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil höchstens 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen ist

  • Frage 7/9:

    Gibt es spezielle Regelungen für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal im Hinblick auf Schusswaffen und Munition?

    Antwort:

    Ja, im § 28 WaffG sind spezielle Regelungen für Erwerb, Besitz und Führen niedergelegt, aber auch die BewachV und die BGV C 7 enthalten besondere Vorschriften.

  • Frage 8/9:

    Was ist im Veranstaltungsdienst im Hinblick auf Waffen zu beachten?

    Antwort:

    Generell ist das Führen von Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen verboten. Hiervon kann die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen.

  • Frage 9/9:

    Was sind Geschosse im Sinne des Waffengesetzes?

    Antwort:

    – feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote) oder

    – gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen, die zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt sind.