• Frage 1/9:

    Was bedeutet das Beschusszeichen?

    Antwort:

    Die Schusswaffe wurde auf Haltbarkeit, Handhabungssicherheit und Maßhaltigkeit behördlich geprüft.

  • Frage 2/9:

    Welche Kennzeichen trägt üblicherweise eine Schusswaffe?

    Antwort:

    Auf einer Schusswaffe befinden sich üblicherweise folgende Kennzeichen:
    – Name, Firma oder eingetragenes Warenzeichen eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
    – die Bezeichnung der handelsüblichen Munition,
    – eine fortlaufende Nummer,
    – ein Beschusszeichen. .

  • Frage 3/9:

    Was bedeutet “zu überlassen” im Sinne des Waffengesetzes?

    Antwort:

    Im Sinne des Gesetzes überlässt einen Gegenstand, der einem Anderen die tatsächliche Gewalt über ihn einräumt.

  • Frage 4/9:

    Wem dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen überlassen werden?

    Antwort:

    – an Berechtigte (Waffenbesitzkarteninhaber, Jagdscheininhaber soweit es sich um Waffen handelt, die länger als 60 cm sind, ausgenommen Selbstladewaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann),
    – an konzessionierte Waffenhändler,
    – einem Büchsenmacher zum Zweck der Instandsetzung, einer Person zur sicheren Aufbewahrung sowie zum gewerbsmäßigen oder nichtgewerbsmäßigen Befördern zu einem Berechtigten
    überlassen werden.

  • Frage 5/9:

    Was ist zu veranlassen, wenn eine jemand (Privatperson) einem anderen Berechtigten eine Schusswaffe überlässt?

    Antwort:

    Bei dieser Art des Überlassens sind der Erwerber und der Überlasser verpflichtet, ihre Waffenbesitzkarten innerhalb von zwei Wochen der Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels und der sonstigen vorgeschriebenen Angaben vorzulegen.

  • Frage 6/9:

    Dürfen Sie als Finder eine Schusswaffe an sich nehmen? Was haben Sie zu veranlassen?

    Antwort:

    Sie dürfen die Waffe an sich nehmen. Die Waffe ist unverzüglich dem Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten oder der für die Entgegennahme der Fundanzeige zuständigen Stelle abzuliefern.

  • Frage 7/9:

    Wo kann Munition frei erworben werden?

    Antwort:

    Zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand.

  • Frage 8/9:

    Unter welchen Voraussetzungen darf man in einem fremden Besitztum eine Schusswaffe ohne Waffenschein bei sich haben?

    Antwort:

    Unter der Voraussetzung, dass der über das Besitztum Verfügungsberechtigte dem zugestimmt hat.

  • Frage 9/9:

    Wann ist eine Waffe schussbereit?

    Antwort:

    Wenn sie geladen ist, d.h. Munition oder Geschosse in Trommel, Magazin oder Patronenlager sind, auch wenn die Waffe nicht gespannt oder wenn sie gesichert ist.