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§ 34a GewO Testfragen

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 35 Fragen zu: Bürgerliches Recht

Frage 001/035,   Frage-Nr. 217
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist Eigentümer gemäß BGB?
 Jemand, der ein Fahrzeug gestohlen hat
 Jemand, der Geschäftsräume gemietet hat
 Jemand, der nach Bezahlung einer Pizza diese ausgehändigt bekommen hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gemietet hat
 Jemand, der Schmuck geerbt hat
(2 Punkte)
Frage 002/035,   Frage-Nr. 342
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: A wird von B grundlos angegriffen. A verteidigt sich. Die Verteidigungshandlung des A muss gemäß der Notwehr erforderlich sein.

Was bedeutet dies?
 Der Angegriffene muss das mildeste Mittel wählen, wenn ihm mehrere geeignete Mittel zur Verfügung stehen, um den Angriff zu beenden
 Wenn der Angegriffene nur ein Mittel zur Verfügung hat, darf er grundsätzlich dieses zur Beendigung des Angriffs wählen
 Eine Verteidigungshandlung gegenüber Kindern und Geisteskranken ist unzulässig
(2 Punkte)
Frage 003/035,   Frage-Nr. 218
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Unaufmerksamkeit ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich.

Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitg eintreffen wird
(2 Punkte)
Frage 004/035,   Frage-Nr. 391
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete festgenommen werden.

Welche Aussagen dazu sind richtig?
 Die Selbsthilfehandlung darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr der Verwirklichung des Anspruchs erforderlich ist
 Der Festgenommene darf zum Zweck der Eigensicherung nach Waffen und gefährlichen Gegenständen durchsucht werden
 Die Festnahme des Schuldners setzt neben Fluchtverdacht voraus, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist
(2 Punkte)
Frage 005/035,   Frage-Nr. 344
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Privatrecht sind richtig?
 Die allgemeinen Grundsätze des BGB enthalten Grundregeln für das Privatrecht, z. B. über den Besitz und das Eigentum an Sachen
 Das Privatrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt
 Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat. Der Staat ist im Privatrecht den Bürgern übergeordnet
(2 Punkte)
Frage 006/035,   Frage-Nr. 393
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Angriffsnotstand gemäß BGB ist richtig?
 Er erlaubt die Einwirkung auf die Sache eines unbeteiligten Dritten, um mit dieser eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden
 Er erlaubt nur die Abwehr von Angriffen, die von Tieren ausgehen
 Er erlaubt die Einwirkung auf die Sache, von der die Gefahr ausgeht
(2 Punkte)
Frage 007/035,   Frage-Nr. 85
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist gemäß BGB zum Schadensersatz verpflichtet?
 Wer bei Begehung einer unerlaubten Handlung sechs Jahre alt ist.
 Wer widerrechtlich, vorsätzlich oder fahrlässig eine unerlaubte Handlung begeht und dadurch einen Schaden verursacht.
 Wer in Notwehr handelt und dabei dem Angreifer einen Schaden zufügt.
(2 Punkte)
Frage 008/035,   Frage-Nr. 24
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In einem Kaufhaus stößt ein Kunde versehentlich gegen ein Regal, so dass eine Flasche Wein zu Boden fällt und zerspringt. Der dem Kaufhausdetektiv K bekannte Kunde entfernt sich zügig. Darf K den Kunden festhalten?
 K darf den Kunden festhalten. Rechtfertigungsgrund ist die allg. Selbsthilfe gemäß § 229 BGB.
 K darf den Kunden nicht festhalten. Der Anspruchsberechtigte muss seinen Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend machen.
 K darf den Kunden festhalten. Rechtfertigungsgrund ist die Selbsthilfe des Besitzdieners gemäß § 860 BGB.
(2 Punkte)
Frage 009/035,   Frage-Nr. 219
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was entscheidet bei der Notwehr über die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung?
 Die vom Angreifer eingesetzten Mittel
 Die Intensität des Angriffs
 Das Alter des Angreifers
 Die Schuldfähigkeit des Angreifers
(2 Punkte)
Frage 010/035,   Frage-Nr. 88
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Situationen liegt der Verteidigungsnotstand im Sinne von § 228 BGB vor?
 Zur Abwendung einer Gefahr, die von einer Sache ausgeht
 Zur Abwendung einer Gefahr, die von einem Tier ausgeht
 Zur Abwendung eines Angriffs, der von einem Menschen ausgeht
(2 Punkte)
Frage 011/035,   Frage-Nr. 156
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann ist die „Selbsthilfe des Besitzers“ gemäß § 859 BGB zulässig?
 Sie ist zulässig in Form der Besitzwehr bei beweglichen Sachen und Grundstücken
 Sie ist zulässig in Form der Besitzkehr bei beweglichen Sachen, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird
 Sie ist zulässig in Form der Besitzkehr bei Grundstücken, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen wird
 Sie ist zulässig in Form der Besitzwehr oder Besitzkehr, wenn der Täter widerrechtlich und schuldhaft handelt
(2 Punkte)
Frage 012/035,   Frage-Nr. 19
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Die Schadensersatzpflicht gemäß § 823 BGB …
 begründet durch die unerlaubte Handlung ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten.
 setzt unter anderem voraus, dass ein geschütztes Rechtsgut verletzt wird, z.B. das Leben, das Eigentum.
 Entsteht beim Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit.
(2 Punkte)
Frage 013/035,   Frage-Nr. 22
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Hausrecht sind richtig?
 Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich entscheiden, welche Personen sich in seinem Hausrechtsbereich aufhalten dürfen oder nicht.
 Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich Verhaltensregeln aufstellen, die die Besucher während ihres Aufenthaltes zu beachten haben.
 Der Hausrechtsinhaber darf Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, nur durch die Polizei entfernen lassen.
(2 Punkte)
Frage 014/035,   Frage-Nr. 150
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was unterscheidet die Notwehr gemäß § 32 STGB von der Notwehr gemäß § 227 BGB?
 Eine Tat, die durch Notwehr gemäß § 32 STGB geboten ist, ist nicht rechtswidrig. Das heißt, es erfolgt in der Regel keine Bestrafung
 Die Notwehr nach § 32 STGB schützt eigene und fremde Rechtsgüter, die Notwehr nach § 227 BGB nur eigene Rechtsgüter
 Eine Tat, die durch Notwehr gemäß § 227 BGB geboten ist, ist nicht widerrechtlich. Das heißt, die Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich ausgeschlossen
 Der Angriff nach § 32 STGB muss schuldhaft sein, der Angriff nach § 227 BGB muss rechtswidrig sein
(2 Punkte)
Frage 015/035,   Frage-Nr. 161
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Notwehr gemäß § 227 BGB sind richtig?
 Notwehr ist zulässig, wenn der Angreifer mindestens 14 Jahre alt ist
 Die Notwehr erlaubt nur die Verteidigung eigener Rechtsgüter. Die Verteidigung fremder Rechtsgüter ist unzulässig.
 Die Notwehr in Form der Nothilfe ist zulässig, wenn eine andere Person einem gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff ausgesetzt ist
 Die Notwehr ist ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund
(2 Punkte)
Frage 016/035,   Frage-Nr. 390
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein 26 jähriger Trickdieb hat in einer mit Aluminium beschichteten Kühltasche aus einem Warenhaus eine 700 Euro teure Lederjacke entwendet.

Wie ist das Verhalten des Trickdiebs nach dem BGB zu beurteilen?
 Der Täter hat verbotene Eigenmacht in der Form der Besitzstörung begangen, weil er das Warenhaus betrat, um einen Diebstahl zu begehen
 Der Täter hat ohne bzw. gegen den Willen des Besitzers die Lederjacke weggenommen und damit verbotene Eigenmacht begangen
 Der Täter hat eine unerlaubte, schadensersatzpflichtige Handlung begangen, weil er vorsätzlich und rechtswidrig fremdes Eigentum verletzt hat
(2 Punkte)
Frage 017/035,   Frage-Nr. 345
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe gemäß BGB sind richtig?
 Zur Durchsetzung der Selbsthilfe darf eine Sache des Schuldners beschädigt oder zerstört werden
 Der Schuldner darf festgenommen werden, wenn er der Flucht verdächtig ist.
Der Widerstand kann mit Gewalt überwunden werden
 Die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs ist nur mit staatlicher Gewalt zulässig
 Im Falle der Festnahme des Schuldners genügt es, die Polizei innerhalb von 12 Stunden einzuschalten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Festnahme
(2 Punkte)
Frage 018/035,   Frage-Nr. 346
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Anspruch gemäß BGB sind richtig?
 Ein Anspruch ist z. B. das Recht, die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises vom Käufer zu verlangen
 Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Unterlassen oder Dulden zu verlangen
 Ein Anspruch beinhaltet das Recht, diesen immer mit Gewalt durchzusetzen
(2 Punkte)
Frage 019/035,   Frage-Nr. 221
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Stellung des Besitzdieners sind gemäß § 855 BGB richtig?
 Der Besitzdiener übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer aus. Er ist dabei an die Weisungen des Besitzers gebunden
 Der Besitzdiener begründet keinen eigenen Besitz an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies gilt z. B. für die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung der Wachperson
 Der Besitzdiener hat ein eigenes Selbsthilferecht an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies trifft auf alle Gegenstände zu, die ihm zur Durchführung des Dienstes überlassen wurden
(2 Punkte)
Frage 020/035,   Frage-Nr. 226
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Muss eine Person, die widerrechtlich die Gesundheit oder das Eigentum einer anderen Person beeinträchtigt hat, gemäß BGB Schadensersatz leisten?
 Ja, sie muss z. B. Schadensersatz in Form der Erstattung von Reparaturkosten oder durch Ausgleich des Verdienstausfalls leisten
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn die Krankenkasse oder eine Versicherung den Schaden bezahlt
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie zur Tatzeit sechs Jahre alt ist
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie als Wachperson gehandelt hat
(2 Punkte)
Frage 021/035,   Frage-Nr. 86
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist Nothilfe zulässig?
 Ein streunender Hund greift einen Menschen an.
 Ein Passant sieht, wie zwei Jugendliche grundlos auf einen Obdachlosen einschlagen.
 Eine Person wird von einem Räuber überfallen.
(2 Punkte)
Frage 022/035,   Frage-Nr. 227
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer die vermietete Wohnung an eine andere Person verkauft
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Ihr Verhalten muss erkennen lassen, dass sie die Sache besitzen will
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist der Fall, wenn die Person eine Sache im Bus vergisst
(2 Punkte)
Frage 023/035,   Frage-Nr. 15
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsdienst-Mitarbeiter sind als Besitzdiener grundsätzlich befugt, dieselben Selbsthilferechte auszuüben, wie sie dem Besitzer zustehen. Der Besitzdiener hat...
 ...nicht die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer und kann sich gegen "verbotene Eigenmacht" nicht mit Gewalt erwehren.
 ...nur dann das Recht einzugreifen, wenn er sich von Fall zu Fall vorher bei dem Besitzer das Recht zum Eingreifen bestätigen lässt.
 ...die gleichen Recht wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf gestohlene Sachen aus dem Objekt auch nach Tagen dem vermeintlichen Dieb wegnehmen.
 ...die gleichen Rechte wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf z.B. eine unbekannte Person vom Objektgelände entfernen (Besitzwehr).
(2 Punkte)
Frage 024/035,   Frage-Nr. 16
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Eigentum ist nach Artikel 14 Grundgesetz ein Grundrecht. Kann der Eigentümer mit seinem Eigentum immer so verfahren, wie er will?
 Der Eigentümer kann mit seiner Sache nach Belieben verfahren, solange er nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetze verstößt.
 Ja, der Eigentümer hat absolute Rechte, weil er die rechtliche Herrschaft besitzt.
 Der Eigentümer kann andere von der Einwirkung auf seine Sache ausschließen.
 Eigentümer müssen bei Gefahr ihr Eigentum in jedem Fall mit Gewalt verteidigen.
 Ja, da Eigentum ein Grundrecht ist, gibt es keine Einschränkungen.
(2 Punkte)
Frage 025/035,   Frage-Nr. 13
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was verstehen Sie unter "verbotener Eigenmacht"?
 Verbotene Eigenmacht ist eine Ordnungswidrigkeit.
 Verbotene Eigenmacht stellt eine strafbare Handlung dar.
 Verbotene Eigenmacht ist ein Rechtfertigungsgrund.
 Verbotene Eigenmacht kann als Besitzstörung auftreten.
(2 Punkte)
Frage 026/035,   Frage-Nr. 160
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum „Eigentum“ sind richtig?
 Eigentum wird durch Art 14 GG als Grundrecht geschützt
 Eigentum darf nur durch Notstandsbestimmungen beschützt werden
 Eigentum kann durch Gesetze eingeschränkt werden
 Eigentum darf nicht eingeschränkt werden
(2 Punkte)
Frage 027/035,   Frage-Nr. 350
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Erwerb oder Verlust des Besitzes sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Gleichzeitig muss sie den Willen erkennen lassen, dass sie den Besitz ausüben will. Dies trifft z. B. auch auf den Dieb zu
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person die Sache im Bus liegen lässt
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist z. B: der Fall, wenn die Wohnung verkauft wird
(2 Punkte)
Frage 028/035,   Frage-Nr. 225
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann handelt der Besitzer gemäß BGB rechtmäßig?
 Wenn er eine Person entfernt, die sich unbefugt in seinem Hausrechtsbereich aufhält
 Wenn er einen ihm weggenommenen Gegenstand einige Tage nach der Tat dem Täter wieder abnimmt
 Wenn er eine ihm weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnimmt, notfalls auch mit angemessener Gewalt
(2 Punkte)
Frage 029/035,   Frage-Nr. 349
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Schadensersatzansprüchen gemäß BGB sind richtig?
 Grundsätzlich ist der Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand
 lst der ursprüngliche Zustand nicht wiederherstellbar, erfolgt eine Entschädigung in Geld
 Schadensersatz ist immer in Form von Schmerzensgeld zu zahlen
(2 Punkte)
Frage 030/035,   Frage-Nr. 347
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Nach Dienstschluss bleibt ein Verkäufer eines Kaufhauses gegen den Willen des Arbeitgebers am Arbeitsplatz.

Welche Aussagen sind gemäß BGB richtig?
 Der Verkäufer darf gemäß der allgemeinen Selbsthilfe mit Gewalt entfernt werden. Damit werden die Interessen des Kaufhausbetreibers gewahrt
 Der Verkäufer verletzt das Hausrecht. Die Hausrechtsverletzung kann durch Notwehr abgewehrt werden
 Der Verkäufer begeht verbotene Eigenmacht in Form der Besitzstörung Deshalb darf der Kaufhausbetreiber ihn im Rahmen der Besitzwehr aus dem Geschäftsraum entfernen
(2 Punkte)
Frage 031/035,   Frage-Nr. 83
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Eigentum und Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Der Besitzer hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
 Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
 Der Besitzer kann mit der Sache tun und lassen, was er will.
 Eine Einschränkung der Rechte des Eigentümers ist nur dann zulässig, wenn er dazu sein Einverständnis erklärt hat.
(2 Punkte)
Frage 032/035,   Frage-Nr. 84
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Erwerb oder Verlust des Besitzes sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Wohnung verkauft wird.
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person die Sache im Bus liegen lässt.
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Gleichzeitig muss sie den Willen erkennen lassen, dass sie den Besitz ausüben will. Dies trifft z. B. auch auf den Dieb zu.
(2 Punkte)
Frage 033/035,   Frage-Nr. 92
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist der Handelnde gemäß BGB grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet?
 Im Falle eines Verteidigungsnotstands
 Im Falle einer Notwehr
 Im Falle einer unerlaubten Handlung, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
 Im Falle von verbotener Eigenmacht, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
(2 Punkte)
Frage 034/035,   Frage-Nr. 351
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitzdiener sind gemäß BGB richtig?
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Wenn er jedoch Gewalt anwenden will, benötigt er die ausdrückliche Zustimmung des Besitzers
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Er darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Er steht in einem Unterordnungsverhältnis zum Besitzer und muss seinen Weisungen folgen
(2 Punkte)
Frage 035/035,   Frage-Nr. 14
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Eingriffsrechte als sogenannte Jedermanns Rechte sind Ihnen aus dem BGB bekannt?
 Sachrecht
 Selbsthilfe des Besitzes / Besitzdieners
 Familienrecht
 Verteidigender Notstand
(2 Punkte)


Am Ende von dem Test erfolg eine gesamt Auswertung, die falsch beantworteten Fagen werden danach mit denn Fehlern und was richtig gewesen wäre angezeigt.

bewertung

Diese Webseite kann keinen Unterricht ersetzen, denn es wird an vielen Stellen sich Fragen ergeben, die hierin nicht beantwortet werden können (z. B. Verständnisfragen).

Jedoch soll es demjenigen eine Hilfe sein, sein Wissen zu dem schwierigen Thema zu testen.