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§ 34a GewO Testfragen

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 35 Fragen zu: Bürgerliches Recht

Frage 001/035,   Frage-Nr. 91
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind richtig?
 Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist
 Sind mehrere Mittel verfügbar, ist das mildeste Mittel zu wählen
 Es darf stets jedes Mittel eingesetzt werden, um den gewünschten Erfolg zu erreichen
(2 Punkte)
Frage 002/035,   Frage-Nr. 386
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Versehen ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich. Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitig eintreffen wird
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
(2 Punkte)
Frage 003/035,   Frage-Nr. 18
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zu den Notrechten bzw. Jedermanns Rechten, die der Sicherheitsmitarbeiter im Dienst zur Anwendung bringen kann, zählen….
 Notwehr gemäß §32 StGB/ §227 BGB
 Recht auf Freiheit gemäß Artikel 2 GG
 erlaubte Selbsthilfe gemäß §229 BGB
 Hausrecht gemäß Artikel 13 und 14 GG und §903 BGB
(2 Punkte)
Frage 004/035,   Frage-Nr. 222
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was regelt das BGB?
 Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Behörden, z. B. zum Gewerbeamt
 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat
 z.B. das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht
 Die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander
(2 Punkte)
Frage 005/035,   Frage-Nr. 390
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein 26 jähriger Trickdieb hat in einer mit Aluminium beschichteten Kühltasche aus einem Warenhaus eine 700 Euro teure Lederjacke entwendet.

Wie ist das Verhalten des Trickdiebs nach dem BGB zu beurteilen?
 Der Täter hat verbotene Eigenmacht in der Form der Besitzstörung begangen, weil er das Warenhaus betrat, um einen Diebstahl zu begehen
 Der Täter hat eine unerlaubte, schadensersatzpflichtige Handlung begangen, weil er vorsätzlich und rechtswidrig fremdes Eigentum verletzt hat
 Der Täter hat ohne bzw. gegen den Willen des Besitzers die Lederjacke weggenommen und damit verbotene Eigenmacht begangen
(2 Punkte)
Frage 006/035,   Frage-Nr. 157
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Ansprüchen sind gemäß BGB richtig?
 Ansprüche entstehen ausschließlich durch Vertragsabschlüsse zwischen Privatpersonen
 Ansprüche beinhalten das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
 Ansprüche wie Schadensersatzansprüche können nach einer unerlaubten Handlung entstehen
 Ansprüche können gegenüber Dritten entstehen, z.B. gegen einen Arbeitgeber. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Familienmitglieder
(2 Punkte)
Frage 007/035,   Frage-Nr. 155
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zur Verteidigungshandlung bei der Notwehr ist richtig?
 Der Angegriffene muss in allen Notwehrsituationen auf die Verteidigungshandlung verzichten, wenn er dem Angriff ausweichen kann
 Der Angegriffene darf den Angriff sofort beenden. Deshalb ist es z.B. nicht erforderlich den Einsatz einer Schusswaffe anzudrohen
 Der Angegriffene darf sich erst dann verteidigen, wenn es ihm möglich ist, fremde Hilfe zu holen
 Der Angegriffene darf die Verteidigungshandlung nur gegen den Angreifer und dessen Rechtsgüter richten
(2 Punkte)
Frage 008/035,   Frage-Nr. 348
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Verteidigungsnotstand gemäß BGB sind richtig?
 Der Verteidigungsnotstand erlaubt die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, um eine durch sie drohende Gefahr abzuwenden
 Die drohende Gefahr geht beim Verteidigungsnotstand ausschließlich von Sachen, Tieren, Witterungsverhältnissen oder Menschen aus
 Die Notstandshandlung muss zur Abwendung der Gefahr erforderlich sein. Die Beschädigung oder Zerstörung der Sache darf nicht außer Verhältnis zu der Gefahr stehen
(2 Punkte)
Frage 009/035,   Frage-Nr. 153
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Selbsthilferecht des Besitzers sind beim Vorliegen der verbotenen Eigenmacht gemäß BGB richtig?
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht nur mit Gewalt erwehren, wenn Hilfe durch die Polizei nicht rechtzeitig zu erwarten ist
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Die Selbsthilfe darf nur derjenige Besitzer ausüben, dem die Sache gehört, gegen die sich die verbotene Eigenmacht richtet
 Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft
(2 Punkte)
Frage 010/035,   Frage-Nr. 218
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Unaufmerksamkeit ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich.

Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitg eintreffen wird
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
(2 Punkte)
Frage 011/035,   Frage-Nr. 13
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was verstehen Sie unter "verbotener Eigenmacht"?
 Verbotene Eigenmacht stellt eine strafbare Handlung dar.
 Verbotene Eigenmacht ist ein Rechtfertigungsgrund.
 Verbotene Eigenmacht kann als Besitzstörung auftreten.
 Verbotene Eigenmacht ist eine Ordnungswidrigkeit.
(2 Punkte)
Frage 012/035,   Frage-Nr. 340
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Rechte hat der Eigentümer einer Sache gemäß BGB?
 Er kann grundsätzlich mit seiner Sache nach Belieben umgehen. Er muss aber dabei Gesetze und Rechte Dritter beachten
 Er kenn eine andere Person von der widerrechtlichen Einwirkung auf seine Sache ausschließen, z. B. durch ein Hausverbot
 Er kann mit seinem Eigentum tun und lassen, was er will. Rücksicht auf die Rechte anderer muss er nicht nehmen
(2 Punkte)
Frage 013/035,   Frage-Nr. 217
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist Eigentümer gemäß BGB?
 Jemand, der Geschäftsräume gemietet hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gemietet hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gestohlen hat
 Jemand, der Schmuck geerbt hat
 Jemand, der nach Bezahlung einer Pizza diese ausgehändigt bekommen hat
(2 Punkte)
Frage 014/035,   Frage-Nr. 24
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In einem Kaufhaus stößt ein Kunde versehentlich gegen ein Regal, so dass eine Flasche Wein zu Boden fällt und zerspringt. Der dem Kaufhausdetektiv K bekannte Kunde entfernt sich zügig. Darf K den Kunden festhalten?
 K darf den Kunden nicht festhalten. Der Anspruchsberechtigte muss seinen Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend machen.
 K darf den Kunden festhalten. Rechtfertigungsgrund ist die allg. Selbsthilfe gemäß § 229 BGB.
 K darf den Kunden festhalten. Rechtfertigungsgrund ist die Selbsthilfe des Besitzdieners gemäß § 860 BGB.
(2 Punkte)
Frage 015/035,   Frage-Nr. 385
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Eigentum bzw. Eigentümer sind gemäß BGB richtig?
 Der Eigentümer einer Sache kann mit der Sache verfahren, wie er will. Die Rechte anderer Eigentümer brauchen nicht beachtet werden
 Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen
 Gegenstand des Eigentums können bewegliche und unbewegliche Sachen
sowie Tiere sein
(2 Punkte)
Frage 016/035,   Frage-Nr. 16
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Eigentum ist nach Artikel 14 Grundgesetz ein Grundrecht. Kann der Eigentümer mit seinem Eigentum immer so verfahren, wie er will?
 Ja, der Eigentümer hat absolute Rechte, weil er die rechtliche Herrschaft besitzt.
 Der Eigentümer kann andere von der Einwirkung auf seine Sache ausschließen.
 Der Eigentümer kann mit seiner Sache nach Belieben verfahren, solange er nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetze verstößt.
 Eigentümer müssen bei Gefahr ihr Eigentum in jedem Fall mit Gewalt verteidigen.
 Ja, da Eigentum ein Grundrecht ist, gibt es keine Einschränkungen.
(2 Punkte)
Frage 017/035,   Frage-Nr. 224
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe sind gemäß § 229 BGB richtig?
 Wer Selbsthilfe § 229 BGB eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist festnimmt, handelt nicht widerrechtlich.
 Die Selbsthilfe ist nur erlaubt, wenn der Schuldner nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und seine Identität nicht bekannt ist.
 Die Selbsthilfe ist unter den Voraussetzungen des § 229 BGB rechtmäßig. Notwehr gegen die Selbsthilfe ist unzulässig.
(2 Punkte)
Frage 018/035,   Frage-Nr. 152
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Dürfen Wachpersonen über Ausrüstungsgegenstände, die sie vom Gewerbetreibenden für die Dienstausübung erhalten haben, nach eigenem Willen frei verfügen?
 Nein. Sie verfügen als Besitzdiener nicht über die gleichen Rechte wie der Gewerbetreibende als Besitzer
 Nein. Sie dürfen die Sachen nur gemäß der Weisung des Gewerbetreibenden benutzen
 Ja. Mit der Übergabe der Sachen dürfen sie über diese frei verfügen, da sie nun als unmittelbarer Besitzer gelten
 Ja. Dies gilt dann, wenn die Wachperson über die Ausrüstungsgegenstände die tatsächliche Gewalt ausüben
(2 Punkte)
Frage 019/035,   Frage-Nr. 225
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann handelt der Besitzer gemäß BGB rechtmäßig?
 Wenn er eine Person entfernt, die sich unbefugt in seinem Hausrechtsbereich aufhält
 Wenn er einen ihm weggenommenen Gegenstand einige Tage nach der Tat dem Täter wieder abnimmt
 Wenn er eine ihm weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnimmt, notfalls auch mit angemessener Gewalt
(2 Punkte)
Frage 020/035,   Frage-Nr. 391
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete festgenommen werden.

Welche Aussagen dazu sind richtig?
 Der Festgenommene darf zum Zweck der Eigensicherung nach Waffen und gefährlichen Gegenständen durchsucht werden
 Die Selbsthilfehandlung darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr der Verwirklichung des Anspruchs erforderlich ist
 Die Festnahme des Schuldners setzt neben Fluchtverdacht voraus, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist
(2 Punkte)
Frage 021/035,   Frage-Nr. 341
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Schikaneverbot gemäß BGB sind richtig?
 Gegen die schikanöse Rechtsausübung ist Notwehr zulässig
 Die Schikane ist erfüllt, wenn zugleich eine verbotene Eigenmacht vorliegt
 Gegen das Schikaneverbot kann nur verstoßen, wer volljährg und damit schadensersatzpflichtig ist
 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn dies nur den Zweck haben kann, einem anderen Menschen Schaden zuzufügen
(2 Punkte)
Frage 022/035,   Frage-Nr. 346
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Anspruch gemäß BGB sind richtig?
 Ein Anspruch ist z. B. das Recht, die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises vom Käufer zu verlangen
 Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Unterlassen oder Dulden zu verlangen
 Ein Anspruch beinhaltet das Recht, diesen immer mit Gewalt durchzusetzen
(2 Punkte)
Frage 023/035,   Frage-Nr. 154
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie unterscheiden sich die Notwehr und der Verteidigungsnotstand gemäß BGB?
 Bei der Notwehr droht die Gefahr, die von einer Sache ausgehen kann
 Beim Verteidigungsnotstand geht der Angriff von einem Menschen aus
 Bei der Notwehr geht der Angriff von einem Menschen aus
 Beim Verteidigungsnotstand droht eine Gefahr, die von einer Sache ausgeht
(2 Punkte)
Frage 024/035,   Frage-Nr. 389
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Besitzdiener bzw. zur Besitzdienerschaft ist gemäß BGB richtig?
 Der Besitzdiener kann verbotene Eigenmacht begehen, wenn er das Weisungsrecht des Besitzers missachtet
 Die Besitzdienerschaft kann nur von jemandem übertragen werden, der gleichzeitig Besitzer und Eigentümer der Sache ist
 Die Besitzdienerschaft muss immer schriftlich übertragen werden
 Der Besitzdiener darf Sachen des Besitzers ohne dessen Zustimmung benutzen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über die Sachen ausübt
(2 Punkte)
Frage 025/035,   Frage-Nr. 88
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Situationen liegt der Verteidigungsnotstand im Sinne von § 228 BGB vor?
 Zur Abwendung einer Gefahr, die von einem Tier ausgeht
 Zur Abwendung einer Gefahr, die von einer Sache ausgeht
 Zur Abwendung eines Angriffs, der von einem Menschen ausgeht
(2 Punkte)
Frage 026/035,   Frage-Nr. 22
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Hausrecht sind richtig?
 Der Hausrechtsinhaber darf Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, nur durch die Polizei entfernen lassen.
 Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich entscheiden, welche Personen sich in seinem Hausrechtsbereich aufhalten dürfen oder nicht.
 Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich Verhaltensregeln aufstellen, die die Besucher während ihres Aufenthaltes zu beachten haben.
(2 Punkte)
Frage 027/035,   Frage-Nr. 151
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Rechtsgüter schützt der Angriffsnotstand gemäß § 904 BGB
 Er schützt fremde Rechtsgüter jeder Art
 Er schützt nur die Rechtsgüter Leben und Gesundheit
 Er schützt Rechtsgüter aller Art
 Er schützt die Rechtsgüter Eigentum und Besitz
(2 Punkte)
Frage 028/035,   Frage-Nr. 19
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Die Schadensersatzpflicht gemäß § 823 BGB …
 setzt unter anderem voraus, dass ein geschütztes Rechtsgut verletzt wird, z.B. das Leben, das Eigentum.
 Entsteht beim Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit.
 begründet durch die unerlaubte Handlung ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten.
(2 Punkte)
Frage 029/035,   Frage-Nr. 342
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: A wird von B grundlos angegriffen. A verteidigt sich. Die Verteidigungshandlung des A muss gemäß der Notwehr erforderlich sein.

Was bedeutet dies?
 Eine Verteidigungshandlung gegenüber Kindern und Geisteskranken ist unzulässig
 Wenn der Angegriffene nur ein Mittel zur Verfügung hat, darf er grundsätzlich dieses zur Beendigung des Angriffs wählen
 Der Angegriffene muss das mildeste Mittel wählen, wenn ihm mehrere geeignete Mittel zur Verfügung stehen, um den Angriff zu beenden
(2 Punkte)
Frage 030/035,   Frage-Nr. 394
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Schikaneverbot gemäß BGB sind richtig?
 Gegen Schikane ist Notwehr zulässig
 Schikane kann einen Schadensersatzanspruch auslösen
 Schikane liegt nur vor, wenn der Täter Vermögensvorteile damit erzielt
 Schikane liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem ordnungsgemäß gekündigten Mitarbeiter Hausverbot erteilt hat
(2 Punkte)
Frage 031/035,   Frage-Nr. 156
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann ist die „Selbsthilfe des Besitzers“ gemäß § 859 BGB zulässig?
 Sie ist zulässig in Form der Besitzkehr bei Grundstücken, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen wird
 Sie ist zulässig in Form der Besitzwehr oder Besitzkehr, wenn der Täter widerrechtlich und schuldhaft handelt
 Sie ist zulässig in Form der Besitzkehr bei beweglichen Sachen, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird
 Sie ist zulässig in Form der Besitzwehr bei beweglichen Sachen und Grundstücken
(2 Punkte)
Frage 032/035,   Frage-Nr. 351
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitzdiener sind gemäß BGB richtig?
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Er darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Er steht in einem Unterordnungsverhältnis zum Besitzer und muss seinen Weisungen folgen
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Wenn er jedoch Gewalt anwenden will, benötigt er die ausdrückliche Zustimmung des Besitzers
(2 Punkte)
Frage 033/035,   Frage-Nr. 85
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist gemäß BGB zum Schadensersatz verpflichtet?
 Wer widerrechtlich, vorsätzlich oder fahrlässig eine unerlaubte Handlung begeht und dadurch einen Schaden verursacht.
 Wer bei Begehung einer unerlaubten Handlung sechs Jahre alt ist.
 Wer in Notwehr handelt und dabei dem Angreifer einen Schaden zufügt.
(2 Punkte)
Frage 034/035,   Frage-Nr. 345
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe gemäß BGB sind richtig?
 Der Schuldner darf festgenommen werden, wenn er der Flucht verdächtig ist.
Der Widerstand kann mit Gewalt überwunden werden
 Im Falle der Festnahme des Schuldners genügt es, die Polizei innerhalb von 12 Stunden einzuschalten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Festnahme
 Die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs ist nur mit staatlicher Gewalt zulässig
 Zur Durchsetzung der Selbsthilfe darf eine Sache des Schuldners beschädigt oder zerstört werden
(2 Punkte)
Frage 035/035,   Frage-Nr. 83
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Eigentum und Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Einschränkung der Rechte des Eigentümers ist nur dann zulässig, wenn er dazu sein Einverständnis erklärt hat.
 Der Besitzer kann mit der Sache tun und lassen, was er will.
 Der Besitzer hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
 Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
(2 Punkte)


Am Ende von dem Test erfolg eine gesamt Auswertung, die falsch beantworteten Fagen werden danach mit denn Fehlern und was richtig gewesen wäre angezeigt.

bewertung

Diese Webseite kann keinen Unterricht ersetzen, denn es wird an vielen Stellen sich Fragen ergeben, die hierin nicht beantwortet werden können (z. B. Verständnisfragen).

Jedoch soll es demjenigen eine Hilfe sein, sein Wissen zu dem schwierigen Thema zu testen.