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§ 34a GewO Testfragen

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 35 Fragen zu: Bürgerliches Recht

Frage 001/035,   Frage-Nr. 386
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Versehen ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich. Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitig eintreffen wird
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
(2 Punkte)
Frage 002/035,   Frage-Nr. 387
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche der Aussagen zur Notwehr gemäß § 227 BGB sind richtig?
 Rechtswidrig ist jeder Angriff auf fremde Rechtsgüter, wenn der Angriff ohne Entschuldigungsgrund erfolgt
 Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er ohne Rechtfertigungsgrund in ein fremdes Rechtsgut eingreift
 Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn der Angreifer zum Schlag gegen eine Person ausholt
(2 Punkte)
Frage 003/035,   Frage-Nr. 227
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist der Fall, wenn die Person eine Sache im Bus vergisst
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer die vermietete Wohnung an eine andere Person verkauft
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Ihr Verhalten muss erkennen lassen, dass sie die Sache besitzen will
(2 Punkte)
Frage 004/035,   Frage-Nr. 217
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist Eigentümer gemäß BGB?
 Jemand, der Geschäftsräume gemietet hat
 Jemand, der Schmuck geerbt hat
 Jemand, der nach Bezahlung einer Pizza diese ausgehändigt bekommen hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gestohlen hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gemietet hat
(2 Punkte)
Frage 005/035,   Frage-Nr. 221
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Stellung des Besitzdieners sind gemäß § 855 BGB richtig?
 Der Besitzdiener hat ein eigenes Selbsthilferecht an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies trifft auf alle Gegenstände zu, die ihm zur Durchführung des Dienstes überlassen wurden
 Der Besitzdiener begründet keinen eigenen Besitz an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies gilt z. B. für die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung der Wachperson
 Der Besitzdiener übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer aus. Er ist dabei an die Weisungen des Besitzers gebunden
(2 Punkte)
Frage 006/035,   Frage-Nr. 218
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Unaufmerksamkeit ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich.

Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitg eintreffen wird
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
(2 Punkte)
Frage 007/035,   Frage-Nr. 224
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe sind gemäß § 229 BGB richtig?
 Die Selbsthilfe ist unter den Voraussetzungen des § 229 BGB rechtmäßig. Notwehr gegen die Selbsthilfe ist unzulässig
 Die Selbsthilfe ist nur erlaubt, wenn der Schuldner auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und seine Identität nicht bekannt ist
 Die Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs gegen eine andere Person durch private Gewalt
(2 Punkte)
Frage 008/035,   Frage-Nr. 385
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Eigentum bzw. Eigentümer sind gemäß BGB richtig?
 Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen
 Der Eigentümer einer Sache kann mit der Sache verfahren, wie er will. Die Rechte anderer Eigentümer brauchen nicht beachtet werden
 Gegenstand des Eigentums können bewegliche und unbewegliche Sachen
sowie Tiere sein
(2 Punkte)
Frage 009/035,   Frage-Nr. 23
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Begriff der Sache gemäß BGB sind richtig?
 Tiere sind Sachen.
 Nur an Sachen kann Eigentum oder Besitz bestehen.
 Sachen sind elektrische Energie und Fernwärme.
 Der Körper des lebenden Menschen ist keine Sache.
(2 Punkte)
Frage 010/035,   Frage-Nr. 157
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Ansprüchen sind gemäß BGB richtig?
 Ansprüche entstehen ausschließlich durch Vertragsabschlüsse zwischen Privatpersonen
 Ansprüche können gegenüber Dritten entstehen, z.B. gegen einen Arbeitgeber. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Familienmitglieder
 Ansprüche wie Schadensersatzansprüche können nach einer unerlaubten Handlung entstehen
 Ansprüche beinhalten das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
(2 Punkte)
Frage 011/035,   Frage-Nr. 392
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie kann gemäß BGB der Besitz an einer Sache erworben werden?
 Durch Freihalten einer Parklücke
 Durch Diebstahl
 Durch die Schlüsselübergabe, z. B. der Schlüssel eines PKW
(2 Punkte)
Frage 012/035,   Frage-Nr. 222
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was regelt das BGB?
 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat
 z.B. das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht
 Die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander
 Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Behörden, z. B. zum Gewerbeamt
(2 Punkte)
Frage 013/035,   Frage-Nr. 347
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Nach Dienstschluss bleibt ein Verkäufer eines Kaufhauses gegen den Willen des Arbeitgebers am Arbeitsplatz.

Welche Aussagen sind gemäß BGB richtig?
 Der Verkäufer verletzt das Hausrecht. Die Hausrechtsverletzung kann durch Notwehr abgewehrt werden
 Der Verkäufer begeht verbotene Eigenmacht in Form der Besitzstörung Deshalb darf der Kaufhausbetreiber ihn im Rahmen der Besitzwehr aus dem Geschäftsraum entfernen
 Der Verkäufer darf gemäß der allgemeinen Selbsthilfe mit Gewalt entfernt werden. Damit werden die Interessen des Kaufhausbetreibers gewahrt
(2 Punkte)
Frage 014/035,   Frage-Nr. 92
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist der Handelnde gemäß BGB grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet?
 Im Falle einer unerlaubten Handlung, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
 Im Falle einer Notwehr
 Im Falle eines Verteidigungsnotstands
 Im Falle von verbotener Eigenmacht, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
(2 Punkte)
Frage 015/035,   Frage-Nr. 151
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Rechtsgüter schützt der Angriffsnotstand gemäß § 904 BGB
 Er schützt Rechtsgüter aller Art
 Er schützt fremde Rechtsgüter jeder Art
 Er schützt die Rechtsgüter Eigentum und Besitz
 Er schützt nur die Rechtsgüter Leben und Gesundheit
(2 Punkte)
Frage 016/035,   Frage-Nr. 89
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: B nimmt dem K dessen Notebook weg. Es liegt verbotene Eigenmacht durch Besitzentzug vor.

Darf K sein Selbsthilferecht in Form der Besitzkehr gemäß BGB ausüben?
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat unmittelbar verfolgt.
 Ja, wenn er den B z. B. am nächsten Tag antrifft.
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat antrifft.
(2 Punkte)
Frage 017/035,   Frage-Nr. 87
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Während eines Kontrollgangs wird Sicherheitsmitarbeiter S von einem Hund angefallen. Der Tierhalter ist nicht in der Nähe. S ergreift gegen den Willen eines Bauarbeiters dessen Schaufel und wehrt damit das Tier ab. Das Tier wird verletzt, die Schaufel zerbricht.

Wie ist die Situation gemäß BGB zu beurteilen?
 S kann sich auf den Angriffsnotstand und auf den Verteidigungsnotstand berufen
 Der Eigentümer der Schaufel kann Schadensersatz von S verlangen
 Es liegt ein Notwehrfall vor. S hat sich gegen den Hund verteidigt
(2 Punkte)
Frage 018/035,   Frage-Nr. 223
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann liegt verbotene Eigenmacht gemäß BGB vor?
 Wenn eine Person ohne ihre Zustimmung in ihrem Besitz widerrechtlich gestört wird
 Wenn eine Person ohne ihre Zustimmung widerrechtlich festgehalten wird
 Wenn einer Person ohne ihre Zustimmung widerrechtlich Besitz entzogen wird
(2 Punkte)
Frage 019/035,   Frage-Nr. 90
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann darf sich der Besitzer gemäß BGB verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren?
 Wenn er einen Angriff gegen sein Leben abwenden will
 Wenn er verhindern will, dass sein falsch geparkter PKW von einem Abschleppunternehmen abtransportiert wird. Die Polizei hat das Abschleppunternehmen dazu beauftragt
 Wenn er verhindern will, dass sein geparkter PKW mutwillig beschädigt wird
 Wenn er eine Person am unbefugten Betreten seines Warenlagers hindern will
(2 Punkte)
Frage 020/035,   Frage-Nr. 389
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Besitzdiener bzw. zur Besitzdienerschaft ist gemäß BGB richtig?
 Der Besitzdiener kann verbotene Eigenmacht begehen, wenn er das Weisungsrecht des Besitzers missachtet
 Die Besitzdienerschaft kann nur von jemandem übertragen werden, der gleichzeitig Besitzer und Eigentümer der Sache ist
 Die Besitzdienerschaft muss immer schriftlich übertragen werden
 Der Besitzdiener darf Sachen des Besitzers ohne dessen Zustimmung benutzen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über die Sachen ausübt
(2 Punkte)
Frage 021/035,   Frage-Nr. 152
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Dürfen Wachpersonen über Ausrüstungsgegenstände, die sie vom Gewerbetreibenden für die Dienstausübung erhalten haben, nach eigenem Willen frei verfügen?
 Nein. Sie dürfen die Sachen nur gemäß der Weisung des Gewerbetreibenden benutzen
 Ja. Mit der Übergabe der Sachen dürfen sie über diese frei verfügen, da sie nun als unmittelbarer Besitzer gelten
 Nein. Sie verfügen als Besitzdiener nicht über die gleichen Rechte wie der Gewerbetreibende als Besitzer
 Ja. Dies gilt dann, wenn die Wachperson über die Ausrüstungsgegenstände die tatsächliche Gewalt ausüben
(2 Punkte)
Frage 022/035,   Frage-Nr. 154
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie unterscheiden sich die Notwehr und der Verteidigungsnotstand gemäß BGB?
 Beim Verteidigungsnotstand geht der Angriff von einem Menschen aus
 Beim Verteidigungsnotstand droht eine Gefahr, die von einer Sache ausgeht
 Bei der Notwehr geht der Angriff von einem Menschen aus
 Bei der Notwehr droht die Gefahr, die von einer Sache ausgehen kann
(2 Punkte)
Frage 023/035,   Frage-Nr. 388
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Die Wachperson S sieht, wie ein Hund auf ein Kind zurennt und es angreift. S reißt dem Passanten P dessen Schirm aus der Hand und wehrt damit den Hund ab. Dadurch beschädigt S den Schirm und verletzt den Hund. Auf welche Rechtsgrundlagen kann S sein Handeln stützen?
 Notwehr gemäß § 227 BGB
 Verteidigungsnotstand bzw. Defensivnotstand gemäß § 228 BGB
 Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB
 Angriffsnotstand bzw. Aggressivnotstand gemäß § 904 BGB
(2 Punkte)
Frage 024/035,   Frage-Nr. 225
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann handelt der Besitzer gemäß BGB rechtmäßig?
 Wenn er eine Person entfernt, die sich unbefugt in seinem Hausrechtsbereich aufhält
 Wenn er einen ihm weggenommenen Gegenstand einige Tage nach der Tat dem Täter wieder abnimmt
 Wenn er eine ihm weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnimmt, notfalls auch mit angemessener Gewalt
(2 Punkte)
Frage 025/035,   Frage-Nr. 15
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsdienst-Mitarbeiter sind als Besitzdiener grundsätzlich befugt, dieselben Selbsthilferechte auszuüben, wie sie dem Besitzer zustehen. Der Besitzdiener hat...
 ...die gleichen Rechte wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf z.B. eine unbekannte Person vom Objektgelände entfernen (Besitzwehr).
 ...nur dann das Recht einzugreifen, wenn er sich von Fall zu Fall vorher bei dem Besitzer das Recht zum Eingreifen bestätigen lässt.
 ...nicht die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer und kann sich gegen "verbotene Eigenmacht" nicht mit Gewalt erwehren.
 ...die gleichen Recht wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf gestohlene Sachen aus dem Objekt auch nach Tagen dem vermeintlichen Dieb wegnehmen.
(2 Punkte)
Frage 026/035,   Frage-Nr. 19
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Die Schadensersatzpflicht gemäß § 823 BGB …
 begründet durch die unerlaubte Handlung ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten.
 setzt unter anderem voraus, dass ein geschütztes Rechtsgut verletzt wird, z.B. das Leben, das Eigentum.
 Entsteht beim Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit.
(2 Punkte)
Frage 027/035,   Frage-Nr. 150
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was unterscheidet die Notwehr gemäß § 32 STGB von der Notwehr gemäß § 227 BGB?
 Eine Tat, die durch Notwehr gemäß § 32 STGB geboten ist, ist nicht rechtswidrig. Das heißt, es erfolgt in der Regel keine Bestrafung
 Die Notwehr nach § 32 STGB schützt eigene und fremde Rechtsgüter, die Notwehr nach § 227 BGB nur eigene Rechtsgüter
 Der Angriff nach § 32 STGB muss schuldhaft sein, der Angriff nach § 227 BGB muss rechtswidrig sein
 Eine Tat, die durch Notwehr gemäß § 227 BGB geboten ist, ist nicht widerrechtlich. Das heißt, die Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich ausgeschlossen
(2 Punkte)
Frage 028/035,   Frage-Nr. 160
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum „Eigentum“ sind richtig?
 Eigentum darf nur durch Notstandsbestimmungen beschützt werden
 Eigentum wird durch Art 14 GG als Grundrecht geschützt
 Eigentum kann durch Gesetze eingeschränkt werden
 Eigentum darf nicht eingeschränkt werden
(2 Punkte)
Frage 029/035,   Frage-Nr. 343
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Notwehr sind richtig?
 Ein grundloser Angriff eines Menschen stellt ein Unrecht dar und darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendet werden
 Notwehr ist zulässig bei Angriffen gegen Leib und Leben, aber nicht bei Angriffen gegen Eigentum und Ehre
 Ein grundloser Angriff eines Schuldunfähigen darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendel werden
(2 Punkte)
Frage 030/035,   Frage-Nr. 155
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zur Verteidigungshandlung bei der Notwehr ist richtig?
 Der Angegriffene muss in allen Notwehrsituationen auf die Verteidigungshandlung verzichten, wenn er dem Angriff ausweichen kann
 Der Angegriffene darf sich erst dann verteidigen, wenn es ihm möglich ist, fremde Hilfe zu holen
 Der Angegriffene darf die Verteidigungshandlung nur gegen den Angreifer und dessen Rechtsgüter richten
 Der Angegriffene darf den Angriff sofort beenden. Deshalb ist es z.B. nicht erforderlich den Einsatz einer Schusswaffe anzudrohen
(2 Punkte)
Frage 031/035,   Frage-Nr. 161
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Notwehr gemäß § 227 BGB sind richtig?
 Die Notwehr erlaubt nur die Verteidigung eigener Rechtsgüter. Die Verteidigung fremder Rechtsgüter ist unzulässig.
 Die Notwehr ist ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund
 Notwehr ist zulässig, wenn der Angreifer mindestens 14 Jahre alt ist
 Die Notwehr in Form der Nothilfe ist zulässig, wenn eine andere Person einem gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff ausgesetzt ist
(2 Punkte)
Frage 032/035,   Frage-Nr. 341
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Schikaneverbot gemäß BGB sind richtig?
 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn dies nur den Zweck haben kann, einem anderen Menschen Schaden zuzufügen
 Die Schikane ist erfüllt, wenn zugleich eine verbotene Eigenmacht vorliegt
 Gegen das Schikaneverbot kann nur verstoßen, wer volljährg und damit schadensersatzpflichtig ist
 Gegen die schikanöse Rechtsausübung ist Notwehr zulässig
(2 Punkte)
Frage 033/035,   Frage-Nr. 344
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Privatrecht sind richtig?
 Die allgemeinen Grundsätze des BGB enthalten Grundregeln für das Privatrecht, z. B. über den Besitz und das Eigentum an Sachen
 Das Privatrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt
 Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat. Der Staat ist im Privatrecht den Bürgern übergeordnet
(2 Punkte)
Frage 034/035,   Frage-Nr. 345
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe gemäß BGB sind richtig?
 Im Falle der Festnahme des Schuldners genügt es, die Polizei innerhalb von 12 Stunden einzuschalten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Festnahme
 Die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs ist nur mit staatlicher Gewalt zulässig
 Der Schuldner darf festgenommen werden, wenn er der Flucht verdächtig ist.
Der Widerstand kann mit Gewalt überwunden werden
 Zur Durchsetzung der Selbsthilfe darf eine Sache des Schuldners beschädigt oder zerstört werden
(2 Punkte)
Frage 035/035,   Frage-Nr. 83
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Eigentum und Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
 Eine Einschränkung der Rechte des Eigentümers ist nur dann zulässig, wenn er dazu sein Einverständnis erklärt hat.
 Der Besitzer kann mit der Sache tun und lassen, was er will.
 Der Besitzer hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
(2 Punkte)


Am Ende von dem Test erfolg eine gesamt Auswertung, die falsch beantworteten Fagen werden danach mit denn Fehlern und was richtig gewesen wäre angezeigt.

bewertung

Diese Webseite kann keinen Unterricht ersetzen, denn es wird an vielen Stellen sich Fragen ergeben, die hierin nicht beantwortet werden können (z. B. Verständnisfragen).

Jedoch soll es demjenigen eine Hilfe sein, sein Wissen zu dem schwierigen Thema zu testen.