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§ 34a GewO Testfragen

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 35 Fragen zu: Bürgerliches Recht

Frage 001/035,   Frage-Nr. 225
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann handelt der Besitzer gemäß BGB rechtmäßig?
 Wenn er eine ihm weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnimmt, notfalls auch mit angemessener Gewalt
 Wenn er eine Person entfernt, die sich unbefugt in seinem Hausrechtsbereich aufhält
 Wenn er einen ihm weggenommenen Gegenstand einige Tage nach der Tat dem Täter wieder abnimmt
(2 Punkte)
Frage 002/035,   Frage-Nr. 348
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Verteidigungsnotstand gemäß BGB sind richtig?
 Der Verteidigungsnotstand erlaubt die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, um eine durch sie drohende Gefahr abzuwenden
 Die Notstandshandlung muss zur Abwendung der Gefahr erforderlich sein. Die Beschädigung oder Zerstörung der Sache darf nicht außer Verhältnis zu der Gefahr stehen
 Die drohende Gefahr geht beim Verteidigungsnotstand ausschließlich von Sachen, Tieren, Witterungsverhältnissen oder Menschen aus
(2 Punkte)
Frage 003/035,   Frage-Nr. 387
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche der Aussagen zur Notwehr gemäß § 227 BGB sind richtig?
 Rechtswidrig ist jeder Angriff auf fremde Rechtsgüter, wenn der Angriff ohne Entschuldigungsgrund erfolgt
 Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn der Angreifer zum Schlag gegen eine Person ausholt
 Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er ohne Rechtfertigungsgrund in ein fremdes Rechtsgut eingreift
(2 Punkte)
Frage 004/035,   Frage-Nr. 221
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Stellung des Besitzdieners sind gemäß § 855 BGB richtig?
 Der Besitzdiener begründet keinen eigenen Besitz an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies gilt z. B. für die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung der Wachperson
 Der Besitzdiener hat ein eigenes Selbsthilferecht an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies trifft auf alle Gegenstände zu, die ihm zur Durchführung des Dienstes überlassen wurden
 Der Besitzdiener übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer aus. Er ist dabei an die Weisungen des Besitzers gebunden
(2 Punkte)
Frage 005/035,   Frage-Nr. 151
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Rechtsgüter schützt der Angriffsnotstand gemäß § 904 BGB
 Er schützt die Rechtsgüter Eigentum und Besitz
 Er schützt nur die Rechtsgüter Leben und Gesundheit
 Er schützt fremde Rechtsgüter jeder Art
 Er schützt Rechtsgüter aller Art
(2 Punkte)
Frage 006/035,   Frage-Nr. 227
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer die vermietete Wohnung an eine andere Person verkauft
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist der Fall, wenn die Person eine Sache im Bus vergisst
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Ihr Verhalten muss erkennen lassen, dass sie die Sache besitzen will
(2 Punkte)
Frage 007/035,   Frage-Nr. 351
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitzdiener sind gemäß BGB richtig?
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Wenn er jedoch Gewalt anwenden will, benötigt er die ausdrückliche Zustimmung des Besitzers
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Er darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Er steht in einem Unterordnungsverhältnis zum Besitzer und muss seinen Weisungen folgen
(2 Punkte)
Frage 008/035,   Frage-Nr. 92
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist der Handelnde gemäß BGB grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet?
 Im Falle von verbotener Eigenmacht, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
 Im Falle einer Notwehr
 Im Falle eines Verteidigungsnotstands
 Im Falle einer unerlaubten Handlung, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
(2 Punkte)
Frage 009/035,   Frage-Nr. 16
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Eigentum ist nach Artikel 14 Grundgesetz ein Grundrecht. Kann der Eigentümer mit seinem Eigentum immer so verfahren, wie er will?
 Der Eigentümer kann andere von der Einwirkung auf seine Sache ausschließen.
 Ja, da Eigentum ein Grundrecht ist, gibt es keine Einschränkungen.
 Eigentümer müssen bei Gefahr ihr Eigentum in jedem Fall mit Gewalt verteidigen.
 Ja, der Eigentümer hat absolute Rechte, weil er die rechtliche Herrschaft besitzt.
 Der Eigentümer kann mit seiner Sache nach Belieben verfahren, solange er nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetze verstößt.
(2 Punkte)
Frage 010/035,   Frage-Nr. 228
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche der Aussagen zur Notwehr gemäß BGB sind richtig?
 Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund. Eine Schadensersatzpflicht kann entfallen
 Der Angriff eines herrenlosen Tieres kann durch Notwehr abgewehrt werden
 Der Angriff muss gegenwärtig und widerrechtlich sein
 Die Notwehrhandlung erfordert eine Abwägung der Rechtsgüter
(2 Punkte)
Frage 011/035,   Frage-Nr. 349
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Schadensersatzansprüchen gemäß BGB sind richtig?
 lst der ursprüngliche Zustand nicht wiederherstellbar, erfolgt eine Entschädigung in Geld
 Schadensersatz ist immer in Form von Schmerzensgeld zu zahlen
 Grundsätzlich ist der Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand
(2 Punkte)
Frage 012/035,   Frage-Nr. 19
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Die Schadensersatzpflicht gemäß § 823 BGB …
 Entsteht beim Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit.
 begründet durch die unerlaubte Handlung ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten.
 setzt unter anderem voraus, dass ein geschütztes Rechtsgut verletzt wird, z.B. das Leben, das Eigentum.
(2 Punkte)
Frage 013/035,   Frage-Nr. 385
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Eigentum bzw. Eigentümer sind gemäß BGB richtig?
 Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen
 Gegenstand des Eigentums können bewegliche und unbewegliche Sachen
sowie Tiere sein
 Der Eigentümer einer Sache kann mit der Sache verfahren, wie er will. Die Rechte anderer Eigentümer brauchen nicht beachtet werden
(2 Punkte)
Frage 014/035,   Frage-Nr. 152
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Dürfen Wachpersonen über Ausrüstungsgegenstände, die sie vom Gewerbetreibenden für die Dienstausübung erhalten haben, nach eigenem Willen frei verfügen?
 Nein. Sie dürfen die Sachen nur gemäß der Weisung des Gewerbetreibenden benutzen
 Ja. Mit der Übergabe der Sachen dürfen sie über diese frei verfügen, da sie nun als unmittelbarer Besitzer gelten
 Ja. Dies gilt dann, wenn die Wachperson über die Ausrüstungsgegenstände die tatsächliche Gewalt ausüben
 Nein. Sie verfügen als Besitzdiener nicht über die gleichen Rechte wie der Gewerbetreibende als Besitzer
(2 Punkte)
Frage 015/035,   Frage-Nr. 344
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Privatrecht sind richtig?
 Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat. Der Staat ist im Privatrecht den Bürgern übergeordnet
 Die allgemeinen Grundsätze des BGB enthalten Grundregeln für das Privatrecht, z. B. über den Besitz und das Eigentum an Sachen
 Das Privatrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt
(2 Punkte)
Frage 016/035,   Frage-Nr. 161
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Notwehr gemäß § 227 BGB sind richtig?
 Die Notwehr in Form der Nothilfe ist zulässig, wenn eine andere Person einem gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff ausgesetzt ist
 Notwehr ist zulässig, wenn der Angreifer mindestens 14 Jahre alt ist
 Die Notwehr erlaubt nur die Verteidigung eigener Rechtsgüter. Die Verteidigung fremder Rechtsgüter ist unzulässig.
 Die Notwehr ist ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund
(2 Punkte)
Frage 017/035,   Frage-Nr. 153
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Selbsthilferecht des Besitzers sind beim Vorliegen der verbotenen Eigenmacht gemäß BGB richtig?
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht nur mit Gewalt erwehren, wenn Hilfe durch die Polizei nicht rechtzeitig zu erwarten ist
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft
 Die Selbsthilfe darf nur derjenige Besitzer ausüben, dem die Sache gehört, gegen die sich die verbotene Eigenmacht richtet
(2 Punkte)
Frage 018/035,   Frage-Nr. 158
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein 5 jähriges Kind ist mit seinem Roller unbeabsichtigt gegen ein geparktes Fahrzeug eines Bewachungsunternehmens gefahren. Das Fahrzeug wurde beschädigt.

Welche Aussagen zu diesem Fall sind gemäß BGB richtig?
 Das Kind hat im Sinne der unerlaubten Handlung gemäß § 823 BGB fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt und ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet.
 Da das 5 jährige Kind das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es nicht schadensersatzpflichtig
 Das Bewachungsunternehmen muss den Schaden selbst tragen, wenn die Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht nachgewiesen werden kann.
 Das Kind ist nicht schadensersatzpflichtig, aber die Eltern haften in jedem Fall für die Schäden im vollen Umfang
(2 Punkte)
Frage 019/035,   Frage-Nr. 386
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Versehen ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich. Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitig eintreffen wird
(2 Punkte)
Frage 020/035,   Frage-Nr. 226
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Muss eine Person, die widerrechtlich die Gesundheit oder das Eigentum einer anderen Person beeinträchtigt hat, gemäß BGB Schadensersatz leisten?
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie zur Tatzeit sechs Jahre alt ist
 Ja, sie muss z. B. Schadensersatz in Form der Erstattung von Reparaturkosten oder durch Ausgleich des Verdienstausfalls leisten
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie als Wachperson gehandelt hat
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn die Krankenkasse oder eine Versicherung den Schaden bezahlt
(2 Punkte)
Frage 021/035,   Frage-Nr. 394
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Schikaneverbot gemäß BGB sind richtig?
 Schikane kann einen Schadensersatzanspruch auslösen
 Schikane liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem ordnungsgemäß gekündigten Mitarbeiter Hausverbot erteilt hat
 Schikane liegt nur vor, wenn der Täter Vermögensvorteile damit erzielt
 Gegen Schikane ist Notwehr zulässig
(2 Punkte)
Frage 022/035,   Frage-Nr. 219
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was entscheidet bei der Notwehr über die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung?
 Das Alter des Angreifers
 Die Schuldfähigkeit des Angreifers
 Die Intensität des Angriffs
 Die vom Angreifer eingesetzten Mittel
(2 Punkte)
Frage 023/035,   Frage-Nr. 347
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Nach Dienstschluss bleibt ein Verkäufer eines Kaufhauses gegen den Willen des Arbeitgebers am Arbeitsplatz.

Welche Aussagen sind gemäß BGB richtig?
 Der Verkäufer verletzt das Hausrecht. Die Hausrechtsverletzung kann durch Notwehr abgewehrt werden
 Der Verkäufer darf gemäß der allgemeinen Selbsthilfe mit Gewalt entfernt werden. Damit werden die Interessen des Kaufhausbetreibers gewahrt
 Der Verkäufer begeht verbotene Eigenmacht in Form der Besitzstörung Deshalb darf der Kaufhausbetreiber ihn im Rahmen der Besitzwehr aus dem Geschäftsraum entfernen
(2 Punkte)
Frage 024/035,   Frage-Nr. 20
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsmitarbeiter S stellt bei einer Behältnis Kontrolle fest, dass der ihm persönlich bekannte Betriebsangehörige B firmeneigene Geräte unbefugt mitnehmen will. Welche Aussagen zur Notwehr gemäß BGB sind richtig?
 S darf das Firmeneigentum verteidigen, weil B gegenwärtig und rechtswidrig das Rechtsgut Eigentum seines Arbeitgebers angreift.
 S darf B solange festhalten, bis B das Gerät herausgibt.
 Die Notwehr kann auch zu Gunsten eines anderen angewendet werden.
(2 Punkte)
Frage 025/035,   Frage-Nr. 84
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Erwerb oder Verlust des Besitzes sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Wohnung verkauft wird.
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person die Sache im Bus liegen lässt.
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Gleichzeitig muss sie den Willen erkennen lassen, dass sie den Besitz ausüben will. Dies trifft z. B. auch auf den Dieb zu.
(2 Punkte)
Frage 026/035,   Frage-Nr. 389
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Besitzdiener bzw. zur Besitzdienerschaft ist gemäß BGB richtig?
 Die Besitzdienerschaft kann nur von jemandem übertragen werden, der gleichzeitig Besitzer und Eigentümer der Sache ist
 Der Besitzdiener kann verbotene Eigenmacht begehen, wenn er das Weisungsrecht des Besitzers missachtet
 Der Besitzdiener darf Sachen des Besitzers ohne dessen Zustimmung benutzen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über die Sachen ausübt
 Die Besitzdienerschaft muss immer schriftlich übertragen werden
(2 Punkte)
Frage 027/035,   Frage-Nr. 23
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Begriff der Sache gemäß BGB sind richtig?
 Tiere sind Sachen.
 Der Körper des lebenden Menschen ist keine Sache.
 Sachen sind elektrische Energie und Fernwärme.
 Nur an Sachen kann Eigentum oder Besitz bestehen.
(2 Punkte)
Frage 028/035,   Frage-Nr. 24
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In einem Kaufhaus stößt ein Kunde versehentlich gegen ein Regal, so dass eine Flasche Wein zu Boden fällt und zerspringt. Der dem Kaufhausdetektiv K bekannte Kunde entfernt sich zügig. Darf K den Kunden festhalten?
 K darf den Kunden festhalten. Rechtfertigungsgrund ist die Selbsthilfe des Besitzdieners gemäß § 860 BGB.
 K darf den Kunden nicht festhalten. Der Anspruchsberechtigte muss seinen Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend machen.
 K darf den Kunden festhalten. Rechtfertigungsgrund ist die allg. Selbsthilfe gemäß § 229 BGB.
(2 Punkte)
Frage 029/035,   Frage-Nr. 222
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was regelt das BGB?
 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat
 Die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander
 Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Behörden, z. B. zum Gewerbeamt
 z.B. das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht
(2 Punkte)
Frage 030/035,   Frage-Nr. 159
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur unerlaubten Handlung sind gemäß § 823 BGB richtig?
 Die Schadensersatzpflicht wird ausgelöst, wenn besonders geschützte Rechtsgüter widerrechtlich und schuldhaft verletzt werden, z.B. die Gesundheit und die Freiheit
 Die Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der Körper oder das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt werden.
 Die Schadensersatzpflicht besteht immer, auch wenn gesetzliche Rechtfertigungsgründe vorliegen
 Die Schadensersatzpflicht wird ausgeschlossen, wenn die Handlung gerechtfertigt war, z.B. durch Notwehr, um damit die Widerrechtlichkeit entfällt.
(2 Punkte)
Frage 031/035,   Frage-Nr. 391
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete festgenommen werden.

Welche Aussagen dazu sind richtig?
 Die Selbsthilfehandlung darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr der Verwirklichung des Anspruchs erforderlich ist
 Die Festnahme des Schuldners setzt neben Fluchtverdacht voraus, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist
 Der Festgenommene darf zum Zweck der Eigensicherung nach Waffen und gefährlichen Gegenständen durchsucht werden
(2 Punkte)
Frage 032/035,   Frage-Nr. 390
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein 26 jähriger Trickdieb hat in einer mit Aluminium beschichteten Kühltasche aus einem Warenhaus eine 700 Euro teure Lederjacke entwendet.

Wie ist das Verhalten des Trickdiebs nach dem BGB zu beurteilen?
 Der Täter hat ohne bzw. gegen den Willen des Besitzers die Lederjacke weggenommen und damit verbotene Eigenmacht begangen
 Der Täter hat verbotene Eigenmacht in der Form der Besitzstörung begangen, weil er das Warenhaus betrat, um einen Diebstahl zu begehen
 Der Täter hat eine unerlaubte, schadensersatzpflichtige Handlung begangen, weil er vorsätzlich und rechtswidrig fremdes Eigentum verletzt hat
(2 Punkte)
Frage 033/035,   Frage-Nr. 388
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Die Wachperson S sieht, wie ein Hund auf ein Kind zurennt und es angreift. S reißt dem Passanten P dessen Schirm aus der Hand und wehrt damit den Hund ab. Dadurch beschädigt S den Schirm und verletzt den Hund. Auf welche Rechtsgrundlagen kann S sein Handeln stützen?
 Angriffsnotstand bzw. Aggressivnotstand gemäß § 904 BGB
 Verteidigungsnotstand bzw. Defensivnotstand gemäß § 228 BGB
 Notwehr gemäß § 227 BGB
 Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB
(2 Punkte)
Frage 034/035,   Frage-Nr. 392
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie kann gemäß BGB der Besitz an einer Sache erworben werden?
 Durch Diebstahl
 Durch Freihalten einer Parklücke
 Durch die Schlüsselübergabe, z. B. der Schlüssel eines PKW
(2 Punkte)
Frage 035/035,   Frage-Nr. 345
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe gemäß BGB sind richtig?
 Die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs ist nur mit staatlicher Gewalt zulässig
 Im Falle der Festnahme des Schuldners genügt es, die Polizei innerhalb von 12 Stunden einzuschalten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Festnahme
 Zur Durchsetzung der Selbsthilfe darf eine Sache des Schuldners beschädigt oder zerstört werden
 Der Schuldner darf festgenommen werden, wenn er der Flucht verdächtig ist.
Der Widerstand kann mit Gewalt überwunden werden
(2 Punkte)


Am Ende von dem Test erfolg eine gesamt Auswertung, die falsch beantworteten Fagen werden danach mit denn Fehlern und was richtig gewesen wäre angezeigt.

bewertung

Diese Webseite kann keinen Unterricht ersetzen, denn es wird an vielen Stellen sich Fragen ergeben, die hierin nicht beantwortet werden können (z. B. Verständnisfragen).

Jedoch soll es demjenigen eine Hilfe sein, sein Wissen zu dem schwierigen Thema zu testen.