Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ OK ]

§ 34a GewO Testfragen

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 35 Fragen zu: Bürgerliches Recht

Frage 001/035,   Frage-Nr. 90
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann darf sich der Besitzer gemäß BGB verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren?
 Wenn er verhindern will, dass sein falsch geparkter PKW von einem Abschleppunternehmen abtransportiert wird. Die Polizei hat das Abschleppunternehmen dazu beauftragt
 Wenn er verhindern will, dass sein geparkter PKW mutwillig beschädigt wird
 Wenn er eine Person am unbefugten Betreten seines Warenlagers hindern will
 Wenn er einen Angriff gegen sein Leben abwenden will
(2 Punkte)
Frage 002/035,   Frage-Nr. 343
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Notwehr sind richtig?
 Ein grundloser Angriff eines Menschen stellt ein Unrecht dar und darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendet werden
 Notwehr ist zulässig bei Angriffen gegen Leib und Leben, aber nicht bei Angriffen gegen Eigentum und Ehre
 Ein grundloser Angriff eines Schuldunfähigen darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendel werden
(2 Punkte)
Frage 003/035,   Frage-Nr. 89
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: B nimmt dem K dessen Notebook weg. Es liegt verbotene Eigenmacht durch Besitzentzug vor.

Darf K sein Selbsthilferecht in Form der Besitzkehr gemäß BGB ausüben?
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat antrifft.
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat unmittelbar verfolgt.
 Ja, wenn er den B z. B. am nächsten Tag antrifft.
(2 Punkte)
Frage 004/035,   Frage-Nr. 345
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe gemäß BGB sind richtig?
 Im Falle der Festnahme des Schuldners genügt es, die Polizei innerhalb von 12 Stunden einzuschalten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Festnahme
 Die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs ist nur mit staatlicher Gewalt zulässig
 Der Schuldner darf festgenommen werden, wenn er der Flucht verdächtig ist.
Der Widerstand kann mit Gewalt überwunden werden
 Zur Durchsetzung der Selbsthilfe darf eine Sache des Schuldners beschädigt oder zerstört werden
(2 Punkte)
Frage 005/035,   Frage-Nr. 221
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Stellung des Besitzdieners sind gemäß § 855 BGB richtig?
 Der Besitzdiener hat ein eigenes Selbsthilferecht an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies trifft auf alle Gegenstände zu, die ihm zur Durchführung des Dienstes überlassen wurden
 Der Besitzdiener übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer aus. Er ist dabei an die Weisungen des Besitzers gebunden
 Der Besitzdiener begründet keinen eigenen Besitz an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies gilt z. B. für die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung der Wachperson
(2 Punkte)
Frage 006/035,   Frage-Nr. 15
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsdienst-Mitarbeiter sind als Besitzdiener grundsätzlich befugt, dieselben Selbsthilferechte auszuüben, wie sie dem Besitzer zustehen. Der Besitzdiener hat...
 ...nicht die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer und kann sich gegen "verbotene Eigenmacht" nicht mit Gewalt erwehren.
 ...die gleichen Rechte wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf z.B. eine unbekannte Person vom Objektgelände entfernen (Besitzwehr).
 ...nur dann das Recht einzugreifen, wenn er sich von Fall zu Fall vorher bei dem Besitzer das Recht zum Eingreifen bestätigen lässt.
 ...die gleichen Recht wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf gestohlene Sachen aus dem Objekt auch nach Tagen dem vermeintlichen Dieb wegnehmen.
(2 Punkte)
Frage 007/035,   Frage-Nr. 152
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Dürfen Wachpersonen über Ausrüstungsgegenstände, die sie vom Gewerbetreibenden für die Dienstausübung erhalten haben, nach eigenem Willen frei verfügen?
 Ja. Mit der Übergabe der Sachen dürfen sie über diese frei verfügen, da sie nun als unmittelbarer Besitzer gelten
 Nein. Sie verfügen als Besitzdiener nicht über die gleichen Rechte wie der Gewerbetreibende als Besitzer
 Nein. Sie dürfen die Sachen nur gemäß der Weisung des Gewerbetreibenden benutzen
 Ja. Dies gilt dann, wenn die Wachperson über die Ausrüstungsgegenstände die tatsächliche Gewalt ausüben
(2 Punkte)
Frage 008/035,   Frage-Nr. 84
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Erwerb oder Verlust des Besitzes sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Wohnung verkauft wird.
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person die Sache im Bus liegen lässt.
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Gleichzeitig muss sie den Willen erkennen lassen, dass sie den Besitz ausüben will. Dies trifft z. B. auch auf den Dieb zu.
(2 Punkte)
Frage 009/035,   Frage-Nr. 151
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Rechtsgüter schützt der Angriffsnotstand gemäß § 904 BGB
 Er schützt Rechtsgüter aller Art
 Er schützt nur die Rechtsgüter Leben und Gesundheit
 Er schützt fremde Rechtsgüter jeder Art
 Er schützt die Rechtsgüter Eigentum und Besitz
(2 Punkte)
Frage 010/035,   Frage-Nr. 350
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Erwerb oder Verlust des Besitzes sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person die Sache im Bus liegen lässt
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Gleichzeitig muss sie den Willen erkennen lassen, dass sie den Besitz ausüben will. Dies trifft z. B. auch auf den Dieb zu
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist z. B: der Fall, wenn die Wohnung verkauft wird
(2 Punkte)
Frage 011/035,   Frage-Nr. 159
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur unerlaubten Handlung sind gemäß § 823 BGB richtig?
 Die Schadensersatzpflicht wird ausgeschlossen, wenn die Handlung gerechtfertigt war, z.B. durch Notwehr, um damit die Widerrechtlichkeit entfällt.
 Die Schadensersatzpflicht besteht immer, auch wenn gesetzliche Rechtfertigungsgründe vorliegen
 Die Schadensersatzpflicht wird ausgelöst, wenn besonders geschützte Rechtsgüter widerrechtlich und schuldhaft verletzt werden, z.B. die Gesundheit und die Freiheit
 Die Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der Körper oder das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt werden.
(2 Punkte)
Frage 012/035,   Frage-Nr. 153
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Selbsthilferecht des Besitzers sind beim Vorliegen der verbotenen Eigenmacht gemäß BGB richtig?
 Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht nur mit Gewalt erwehren, wenn Hilfe durch die Polizei nicht rechtzeitig zu erwarten ist
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Die Selbsthilfe darf nur derjenige Besitzer ausüben, dem die Sache gehört, gegen die sich die verbotene Eigenmacht richtet
(2 Punkte)
Frage 013/035,   Frage-Nr. 387
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche der Aussagen zur Notwehr gemäß § 227 BGB sind richtig?
 Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn der Angreifer zum Schlag gegen eine Person ausholt
 Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er ohne Rechtfertigungsgrund in ein fremdes Rechtsgut eingreift
 Rechtswidrig ist jeder Angriff auf fremde Rechtsgüter, wenn der Angriff ohne Entschuldigungsgrund erfolgt
(2 Punkte)
Frage 014/035,   Frage-Nr. 393
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Angriffsnotstand gemäß BGB ist richtig?
 Er erlaubt die Einwirkung auf die Sache, von der die Gefahr ausgeht
 Er erlaubt die Einwirkung auf die Sache eines unbeteiligten Dritten, um mit dieser eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden
 Er erlaubt nur die Abwehr von Angriffen, die von Tieren ausgehen
(2 Punkte)
Frage 015/035,   Frage-Nr. 83
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Eigentum und Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Einschränkung der Rechte des Eigentümers ist nur dann zulässig, wenn er dazu sein Einverständnis erklärt hat.
 Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
 Der Besitzer hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
 Der Besitzer kann mit der Sache tun und lassen, was er will.
(2 Punkte)
Frage 016/035,   Frage-Nr. 224
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe sind gemäß § 229 BGB richtig?
 Wer Selbsthilfe § 229 BGB eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist festnimmt, handelt nicht widerrechtlich.
 Die Selbsthilfe ist nur erlaubt, wenn der Schuldner nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und seine Identität nicht bekannt ist.
 Die Selbsthilfe ist unter den Voraussetzungen des § 229 BGB rechtmäßig. Notwehr gegen die Selbsthilfe ist unzulässig.
(2 Punkte)
Frage 017/035,   Frage-Nr. 388
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Die Wachperson S sieht, wie ein Hund auf ein Kind zurennt und es angreift. S reißt dem Passanten P dessen Schirm aus der Hand und wehrt damit den Hund ab. Dadurch beschädigt S den Schirm und verletzt den Hund. Auf welche Rechtsgrundlagen kann S sein Handeln stützen?
 Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB
 Verteidigungsnotstand bzw. Defensivnotstand gemäß § 228 BGB
 Notwehr gemäß § 227 BGB
 Angriffsnotstand bzw. Aggressivnotstand gemäß § 904 BGB
(2 Punkte)
Frage 018/035,   Frage-Nr. 220
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Aggressivnotstand gemäß BGB sind richtig?
 Die Gefahr darf nur von eigenen Rechtsgütern abgewehrt werden
 Die Gefahr muss gegenwärtig sein
 Der Aggressivnotstand ist ein Rechtfertigungsgrund
 Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen
(2 Punkte)
Frage 019/035,   Frage-Nr. 346
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Anspruch gemäß BGB sind richtig?
 Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Unterlassen oder Dulden zu verlangen
 Ein Anspruch ist z. B. das Recht, die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises vom Käufer zu verlangen
 Ein Anspruch beinhaltet das Recht, diesen immer mit Gewalt durchzusetzen
(2 Punkte)
Frage 020/035,   Frage-Nr. 391
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete festgenommen werden.

Welche Aussagen dazu sind richtig?
 Die Selbsthilfehandlung darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr der Verwirklichung des Anspruchs erforderlich ist
 Die Festnahme des Schuldners setzt neben Fluchtverdacht voraus, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist
 Der Festgenommene darf zum Zweck der Eigensicherung nach Waffen und gefährlichen Gegenständen durchsucht werden
(2 Punkte)
Frage 021/035,   Frage-Nr. 342
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: A wird von B grundlos angegriffen. A verteidigt sich. Die Verteidigungshandlung des A muss gemäß der Notwehr erforderlich sein.

Was bedeutet dies?
 Der Angegriffene muss das mildeste Mittel wählen, wenn ihm mehrere geeignete Mittel zur Verfügung stehen, um den Angriff zu beenden
 Wenn der Angegriffene nur ein Mittel zur Verfügung hat, darf er grundsätzlich dieses zur Beendigung des Angriffs wählen
 Eine Verteidigungshandlung gegenüber Kindern und Geisteskranken ist unzulässig
(2 Punkte)
Frage 022/035,   Frage-Nr. 225
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann handelt der Besitzer gemäß BGB rechtmäßig?
 Wenn er eine Person entfernt, die sich unbefugt in seinem Hausrechtsbereich aufhält
 Wenn er eine ihm weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnimmt, notfalls auch mit angemessener Gewalt
 Wenn er einen ihm weggenommenen Gegenstand einige Tage nach der Tat dem Täter wieder abnimmt
(2 Punkte)
Frage 023/035,   Frage-Nr. 389
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Besitzdiener bzw. zur Besitzdienerschaft ist gemäß BGB richtig?
 Der Besitzdiener kann verbotene Eigenmacht begehen, wenn er das Weisungsrecht des Besitzers missachtet
 Die Besitzdienerschaft kann nur von jemandem übertragen werden, der gleichzeitig Besitzer und Eigentümer der Sache ist
 Der Besitzdiener darf Sachen des Besitzers ohne dessen Zustimmung benutzen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über die Sachen ausübt
 Die Besitzdienerschaft muss immer schriftlich übertragen werden
(2 Punkte)
Frage 024/035,   Frage-Nr. 22
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Hausrecht sind richtig?
 Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich Verhaltensregeln aufstellen, die die Besucher während ihres Aufenthaltes zu beachten haben.
 Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich entscheiden, welche Personen sich in seinem Hausrechtsbereich aufhalten dürfen oder nicht.
 Der Hausrechtsinhaber darf Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, nur durch die Polizei entfernen lassen.
(2 Punkte)
Frage 025/035,   Frage-Nr. 86
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist Nothilfe zulässig?
 Ein streunender Hund greift einen Menschen an.
 Eine Person wird von einem Räuber überfallen.
 Ein Passant sieht, wie zwei Jugendliche grundlos auf einen Obdachlosen einschlagen.
(2 Punkte)
Frage 026/035,   Frage-Nr. 219
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was entscheidet bei der Notwehr über die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung?
 Die vom Angreifer eingesetzten Mittel
 Das Alter des Angreifers
 Die Schuldfähigkeit des Angreifers
 Die Intensität des Angriffs
(2 Punkte)
Frage 027/035,   Frage-Nr. 85
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist gemäß BGB zum Schadensersatz verpflichtet?
 Wer in Notwehr handelt und dabei dem Angreifer einen Schaden zufügt.
 Wer widerrechtlich, vorsätzlich oder fahrlässig eine unerlaubte Handlung begeht und dadurch einen Schaden verursacht.
 Wer bei Begehung einer unerlaubten Handlung sechs Jahre alt ist.
(2 Punkte)
Frage 028/035,   Frage-Nr. 20
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsmitarbeiter S stellt bei einer Behältnis Kontrolle fest, dass der ihm persönlich bekannte Betriebsangehörige B firmeneigene Geräte unbefugt mitnehmen will. Welche Aussagen zur Notwehr gemäß BGB sind richtig?
 Die Notwehr kann auch zu Gunsten eines anderen angewendet werden.
 S darf B solange festhalten, bis B das Gerät herausgibt.
 S darf das Firmeneigentum verteidigen, weil B gegenwärtig und rechtswidrig das Rechtsgut Eigentum seines Arbeitgebers angreift.
(2 Punkte)
Frage 029/035,   Frage-Nr. 23
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Begriff der Sache gemäß BGB sind richtig?
 Tiere sind Sachen.
 Sachen sind elektrische Energie und Fernwärme.
 Nur an Sachen kann Eigentum oder Besitz bestehen.
 Der Körper des lebenden Menschen ist keine Sache.
(2 Punkte)
Frage 030/035,   Frage-Nr. 385
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Eigentum bzw. Eigentümer sind gemäß BGB richtig?
 Der Eigentümer einer Sache kann mit der Sache verfahren, wie er will. Die Rechte anderer Eigentümer brauchen nicht beachtet werden
 Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen
 Gegenstand des Eigentums können bewegliche und unbewegliche Sachen
sowie Tiere sein
(2 Punkte)
Frage 031/035,   Frage-Nr. 217
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist Eigentümer gemäß BGB?
 Jemand, der ein Fahrzeug gestohlen hat
 Jemand, der Schmuck geerbt hat
 Jemand, der nach Bezahlung einer Pizza diese ausgehändigt bekommen hat
 Jemand, der Geschäftsräume gemietet hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gemietet hat
(2 Punkte)
Frage 032/035,   Frage-Nr. 351
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitzdiener sind gemäß BGB richtig?
 Er steht in einem Unterordnungsverhältnis zum Besitzer und muss seinen Weisungen folgen
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Er darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Wenn er jedoch Gewalt anwenden will, benötigt er die ausdrückliche Zustimmung des Besitzers
(2 Punkte)
Frage 033/035,   Frage-Nr. 218
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Unaufmerksamkeit ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich.

Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitg eintreffen wird
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
(2 Punkte)
Frage 034/035,   Frage-Nr. 392
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie kann gemäß BGB der Besitz an einer Sache erworben werden?
 Durch die Schlüsselübergabe, z. B. der Schlüssel eines PKW
 Durch Freihalten einer Parklücke
 Durch Diebstahl
(2 Punkte)
Frage 035/035,   Frage-Nr. 158
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein 5 jähriges Kind ist mit seinem Roller unbeabsichtigt gegen ein geparktes Fahrzeug eines Bewachungsunternehmens gefahren. Das Fahrzeug wurde beschädigt.

Welche Aussagen zu diesem Fall sind gemäß BGB richtig?
 Da das 5 jährige Kind das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es nicht schadensersatzpflichtig
 Das Kind ist nicht schadensersatzpflichtig, aber die Eltern haften in jedem Fall für die Schäden im vollen Umfang
 Das Kind hat im Sinne der unerlaubten Handlung gemäß § 823 BGB fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt und ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet.
 Das Bewachungsunternehmen muss den Schaden selbst tragen, wenn die Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht nachgewiesen werden kann.
(2 Punkte)


Am Ende von dem Test erfolg eine gesamt Auswertung, die falsch beantworteten Fagen werden danach mit denn Fehlern und was richtig gewesen wäre angezeigt.

bewertung

Diese Webseite kann keinen Unterricht ersetzen, denn es wird an vielen Stellen sich Fragen ergeben, die hierin nicht beantwortet werden können (z. B. Verständnisfragen).

Jedoch soll es demjenigen eine Hilfe sein, sein Wissen zu dem schwierigen Thema zu testen.