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§ 34a GewO Testfragen

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 35 Fragen zu: Bürgerliches Recht

Frage 001/035,   Frage-Nr. 220
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Aggressivnotstand gemäß BGB sind richtig?
 Die Gefahr darf nur von eigenen Rechtsgütern abgewehrt werden
 Die Gefahr muss gegenwärtig sein
 Der Aggressivnotstand ist ein Rechtfertigungsgrund
 Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen
(2 Punkte)
Frage 002/035,   Frage-Nr. 345
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe gemäß BGB sind richtig?
 Der Schuldner darf festgenommen werden, wenn er der Flucht verdächtig ist.
Der Widerstand kann mit Gewalt überwunden werden
 Im Falle der Festnahme des Schuldners genügt es, die Polizei innerhalb von 12 Stunden einzuschalten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Festnahme
 Die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs ist nur mit staatlicher Gewalt zulässig
 Zur Durchsetzung der Selbsthilfe darf eine Sache des Schuldners beschädigt oder zerstört werden
(2 Punkte)
Frage 003/035,   Frage-Nr. 389
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Besitzdiener bzw. zur Besitzdienerschaft ist gemäß BGB richtig?
 Die Besitzdienerschaft kann nur von jemandem übertragen werden, der gleichzeitig Besitzer und Eigentümer der Sache ist
 Der Besitzdiener darf Sachen des Besitzers ohne dessen Zustimmung benutzen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über die Sachen ausübt
 Die Besitzdienerschaft muss immer schriftlich übertragen werden
 Der Besitzdiener kann verbotene Eigenmacht begehen, wenn er das Weisungsrecht des Besitzers missachtet
(2 Punkte)
Frage 004/035,   Frage-Nr. 219
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was entscheidet bei der Notwehr über die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung?
 Die Schuldfähigkeit des Angreifers
 Die Intensität des Angriffs
 Die vom Angreifer eingesetzten Mittel
 Das Alter des Angreifers
(2 Punkte)
Frage 005/035,   Frage-Nr. 159
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur unerlaubten Handlung sind gemäß § 823 BGB richtig?
 Die Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der Körper oder das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt werden.
 Die Schadensersatzpflicht wird ausgeschlossen, wenn die Handlung gerechtfertigt war, z.B. durch Notwehr, um damit die Widerrechtlichkeit entfällt.
 Die Schadensersatzpflicht besteht immer, auch wenn gesetzliche Rechtfertigungsgründe vorliegen
 Die Schadensersatzpflicht wird ausgelöst, wenn besonders geschützte Rechtsgüter widerrechtlich und schuldhaft verletzt werden, z.B. die Gesundheit und die Freiheit
(2 Punkte)
Frage 006/035,   Frage-Nr. 388
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Die Wachperson S sieht, wie ein Hund auf ein Kind zurennt und es angreift. S reißt dem Passanten P dessen Schirm aus der Hand und wehrt damit den Hund ab. Dadurch beschädigt S den Schirm und verletzt den Hund. Auf welche Rechtsgrundlagen kann S sein Handeln stützen?
 Verteidigungsnotstand bzw. Defensivnotstand gemäß § 228 BGB
 Angriffsnotstand bzw. Aggressivnotstand gemäß § 904 BGB
 Notwehr gemäß § 227 BGB
 Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB
(2 Punkte)
Frage 007/035,   Frage-Nr. 225
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann handelt der Besitzer gemäß BGB rechtmäßig?
 Wenn er eine Person entfernt, die sich unbefugt in seinem Hausrechtsbereich aufhält
 Wenn er einen ihm weggenommenen Gegenstand einige Tage nach der Tat dem Täter wieder abnimmt
 Wenn er eine ihm weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnimmt, notfalls auch mit angemessener Gewalt
(2 Punkte)
Frage 008/035,   Frage-Nr. 387
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche der Aussagen zur Notwehr gemäß § 227 BGB sind richtig?
 Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn der Angreifer zum Schlag gegen eine Person ausholt
 Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er ohne Rechtfertigungsgrund in ein fremdes Rechtsgut eingreift
 Rechtswidrig ist jeder Angriff auf fremde Rechtsgüter, wenn der Angriff ohne Entschuldigungsgrund erfolgt
(2 Punkte)
Frage 009/035,   Frage-Nr. 218
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Unaufmerksamkeit ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich.

Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitg eintreffen wird
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
(2 Punkte)
Frage 010/035,   Frage-Nr. 155
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zur Verteidigungshandlung bei der Notwehr ist richtig?
 Der Angegriffene darf die Verteidigungshandlung nur gegen den Angreifer und dessen Rechtsgüter richten
 Der Angegriffene darf sich erst dann verteidigen, wenn es ihm möglich ist, fremde Hilfe zu holen
 Der Angegriffene darf den Angriff sofort beenden. Deshalb ist es z.B. nicht erforderlich den Einsatz einer Schusswaffe anzudrohen
 Der Angegriffene muss in allen Notwehrsituationen auf die Verteidigungshandlung verzichten, wenn er dem Angriff ausweichen kann
(2 Punkte)
Frage 011/035,   Frage-Nr. 226
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Muss eine Person, die widerrechtlich die Gesundheit oder das Eigentum einer anderen Person beeinträchtigt hat, gemäß BGB Schadensersatz leisten?
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn die Krankenkasse oder eine Versicherung den Schaden bezahlt
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie als Wachperson gehandelt hat
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie zur Tatzeit sechs Jahre alt ist
 Ja, sie muss z. B. Schadensersatz in Form der Erstattung von Reparaturkosten oder durch Ausgleich des Verdienstausfalls leisten
(2 Punkte)
Frage 012/035,   Frage-Nr. 153
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Selbsthilferecht des Besitzers sind beim Vorliegen der verbotenen Eigenmacht gemäß BGB richtig?
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht nur mit Gewalt erwehren, wenn Hilfe durch die Polizei nicht rechtzeitig zu erwarten ist
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Die Selbsthilfe darf nur derjenige Besitzer ausüben, dem die Sache gehört, gegen die sich die verbotene Eigenmacht richtet
 Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft
(2 Punkte)
Frage 013/035,   Frage-Nr. 347
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Nach Dienstschluss bleibt ein Verkäufer eines Kaufhauses gegen den Willen des Arbeitgebers am Arbeitsplatz.

Welche Aussagen sind gemäß BGB richtig?
 Der Verkäufer begeht verbotene Eigenmacht in Form der Besitzstörung Deshalb darf der Kaufhausbetreiber ihn im Rahmen der Besitzwehr aus dem Geschäftsraum entfernen
 Der Verkäufer darf gemäß der allgemeinen Selbsthilfe mit Gewalt entfernt werden. Damit werden die Interessen des Kaufhausbetreibers gewahrt
 Der Verkäufer verletzt das Hausrecht. Die Hausrechtsverletzung kann durch Notwehr abgewehrt werden
(2 Punkte)
Frage 014/035,   Frage-Nr. 150
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was unterscheidet die Notwehr gemäß § 32 STGB von der Notwehr gemäß § 227 BGB?
 Die Notwehr nach § 32 STGB schützt eigene und fremde Rechtsgüter, die Notwehr nach § 227 BGB nur eigene Rechtsgüter
 Eine Tat, die durch Notwehr gemäß § 227 BGB geboten ist, ist nicht widerrechtlich. Das heißt, die Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich ausgeschlossen
 Eine Tat, die durch Notwehr gemäß § 32 STGB geboten ist, ist nicht rechtswidrig. Das heißt, es erfolgt in der Regel keine Bestrafung
 Der Angriff nach § 32 STGB muss schuldhaft sein, der Angriff nach § 227 BGB muss rechtswidrig sein
(2 Punkte)
Frage 015/035,   Frage-Nr. 22
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Hausrecht sind richtig?
 Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich entscheiden, welche Personen sich in seinem Hausrechtsbereich aufhalten dürfen oder nicht.
 Der Hausrechtsinhaber darf Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, nur durch die Polizei entfernen lassen.
 Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich Verhaltensregeln aufstellen, die die Besucher während ihres Aufenthaltes zu beachten haben.
(2 Punkte)
Frage 016/035,   Frage-Nr. 160
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum „Eigentum“ sind richtig?
 Eigentum darf nur durch Notstandsbestimmungen beschützt werden
 Eigentum wird durch Art 14 GG als Grundrecht geschützt
 Eigentum darf nicht eingeschränkt werden
 Eigentum kann durch Gesetze eingeschränkt werden
(2 Punkte)
Frage 017/035,   Frage-Nr. 342
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: A wird von B grundlos angegriffen. A verteidigt sich. Die Verteidigungshandlung des A muss gemäß der Notwehr erforderlich sein.

Was bedeutet dies?
 Der Angegriffene muss das mildeste Mittel wählen, wenn ihm mehrere geeignete Mittel zur Verfügung stehen, um den Angriff zu beenden
 Wenn der Angegriffene nur ein Mittel zur Verfügung hat, darf er grundsätzlich dieses zur Beendigung des Angriffs wählen
 Eine Verteidigungshandlung gegenüber Kindern und Geisteskranken ist unzulässig
(2 Punkte)
Frage 018/035,   Frage-Nr. 90
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann darf sich der Besitzer gemäß BGB verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren?
 Wenn er eine Person am unbefugten Betreten seines Warenlagers hindern will
 Wenn er verhindern will, dass sein falsch geparkter PKW von einem Abschleppunternehmen abtransportiert wird. Die Polizei hat das Abschleppunternehmen dazu beauftragt
 Wenn er einen Angriff gegen sein Leben abwenden will
 Wenn er verhindern will, dass sein geparkter PKW mutwillig beschädigt wird
(2 Punkte)
Frage 019/035,   Frage-Nr. 87
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Während eines Kontrollgangs wird Sicherheitsmitarbeiter S von einem Hund angefallen. Der Tierhalter ist nicht in der Nähe. S ergreift gegen den Willen eines Bauarbeiters dessen Schaufel und wehrt damit das Tier ab. Das Tier wird verletzt, die Schaufel zerbricht.

Wie ist die Situation gemäß BGB zu beurteilen?
 Es liegt ein Notwehrfall vor. S hat sich gegen den Hund verteidigt
 S kann sich auf den Angriffsnotstand und auf den Verteidigungsnotstand berufen
 Der Eigentümer der Schaufel kann Schadensersatz von S verlangen
(2 Punkte)
Frage 020/035,   Frage-Nr. 92
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist der Handelnde gemäß BGB grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet?
 Im Falle von verbotener Eigenmacht, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
 Im Falle eines Verteidigungsnotstands
 Im Falle einer unerlaubten Handlung, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
 Im Falle einer Notwehr
(2 Punkte)
Frage 021/035,   Frage-Nr. 86
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist Nothilfe zulässig?
 Ein streunender Hund greift einen Menschen an.
 Ein Passant sieht, wie zwei Jugendliche grundlos auf einen Obdachlosen einschlagen.
 Eine Person wird von einem Räuber überfallen.
(2 Punkte)
Frage 022/035,   Frage-Nr. 350
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Erwerb oder Verlust des Besitzes sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist z. B: der Fall, wenn die Wohnung verkauft wird
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Gleichzeitig muss sie den Willen erkennen lassen, dass sie den Besitz ausüben will. Dies trifft z. B. auch auf den Dieb zu
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person die Sache im Bus liegen lässt
(2 Punkte)
Frage 023/035,   Frage-Nr. 224
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe sind gemäß § 229 BGB richtig?
 Die Selbsthilfe ist unter den Voraussetzungen des § 229 BGB rechtmäßig. Notwehr gegen die Selbsthilfe ist unzulässig
 Die Selbsthilfe ist nur erlaubt, wenn der Schuldner auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und seine Identität nicht bekannt ist
 Die Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs gegen eine andere Person durch private Gewalt
(2 Punkte)
Frage 024/035,   Frage-Nr. 23
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Begriff der Sache gemäß BGB sind richtig?
 Der Körper des lebenden Menschen ist keine Sache.
 Nur an Sachen kann Eigentum oder Besitz bestehen.
 Tiere sind Sachen.
 Sachen sind elektrische Energie und Fernwärme.
(2 Punkte)
Frage 025/035,   Frage-Nr. 227
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer die vermietete Wohnung an eine andere Person verkauft
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist der Fall, wenn die Person eine Sache im Bus vergisst
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Ihr Verhalten muss erkennen lassen, dass sie die Sache besitzen will
(2 Punkte)
Frage 026/035,   Frage-Nr. 343
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Notwehr sind richtig?
 Notwehr ist zulässig bei Angriffen gegen Leib und Leben, aber nicht bei Angriffen gegen Eigentum und Ehre
 Ein grundloser Angriff eines Schuldunfähigen darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendel werden
 Ein grundloser Angriff eines Menschen stellt ein Unrecht dar und darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendet werden
(2 Punkte)
Frage 027/035,   Frage-Nr. 157
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Ansprüchen sind gemäß BGB richtig?
 Ansprüche beinhalten das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
 Ansprüche entstehen ausschließlich durch Vertragsabschlüsse zwischen Privatpersonen
 Ansprüche können gegenüber Dritten entstehen, z.B. gegen einen Arbeitgeber. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Familienmitglieder
 Ansprüche wie Schadensersatzansprüche können nach einer unerlaubten Handlung entstehen
(2 Punkte)
Frage 028/035,   Frage-Nr. 18
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zu den Notrechten bzw. Jedermanns Rechten, die der Sicherheitsmitarbeiter im Dienst zur Anwendung bringen kann, zählen….
 erlaubte Selbsthilfe gemäß §229 BGB
 Recht auf Freiheit gemäß Artikel 2 GG
 Notwehr gemäß §32 StGB/ §227 BGB
 Hausrecht gemäß Artikel 13 und 14 GG und §903 BGB
(2 Punkte)
Frage 029/035,   Frage-Nr. 392
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie kann gemäß BGB der Besitz an einer Sache erworben werden?
 Durch Diebstahl
 Durch Freihalten einer Parklücke
 Durch die Schlüsselübergabe, z. B. der Schlüssel eines PKW
(2 Punkte)
Frage 030/035,   Frage-Nr. 88
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Situationen liegt der Verteidigungsnotstand im Sinne von § 228 BGB vor?
 Zur Abwendung eines Angriffs, der von einem Menschen ausgeht
 Zur Abwendung einer Gefahr, die von einer Sache ausgeht
 Zur Abwendung einer Gefahr, die von einem Tier ausgeht
(2 Punkte)
Frage 031/035,   Frage-Nr. 14
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Eingriffsrechte als sogenannte Jedermanns Rechte sind Ihnen aus dem BGB bekannt?
 Familienrecht
 Verteidigender Notstand
 Sachrecht
 Selbsthilfe des Besitzes / Besitzdieners
(2 Punkte)
Frage 032/035,   Frage-Nr. 221
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Stellung des Besitzdieners sind gemäß § 855 BGB richtig?
 Der Besitzdiener übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer aus. Er ist dabei an die Weisungen des Besitzers gebunden
 Der Besitzdiener begründet keinen eigenen Besitz an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies gilt z. B. für die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung der Wachperson
 Der Besitzdiener hat ein eigenes Selbsthilferecht an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies trifft auf alle Gegenstände zu, die ihm zur Durchführung des Dienstes überlassen wurden
(2 Punkte)
Frage 033/035,   Frage-Nr. 85
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist gemäß BGB zum Schadensersatz verpflichtet?
 Wer widerrechtlich, vorsätzlich oder fahrlässig eine unerlaubte Handlung begeht und dadurch einen Schaden verursacht.
 Wer bei Begehung einer unerlaubten Handlung sechs Jahre alt ist.
 Wer in Notwehr handelt und dabei dem Angreifer einen Schaden zufügt.
(2 Punkte)
Frage 034/035,   Frage-Nr. 341
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Schikaneverbot gemäß BGB sind richtig?
 Gegen die schikanöse Rechtsausübung ist Notwehr zulässig
 Gegen das Schikaneverbot kann nur verstoßen, wer volljährg und damit schadensersatzpflichtig ist
 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn dies nur den Zweck haben kann, einem anderen Menschen Schaden zuzufügen
 Die Schikane ist erfüllt, wenn zugleich eine verbotene Eigenmacht vorliegt
(2 Punkte)
Frage 035/035,   Frage-Nr. 91
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind richtig?
 Es darf stets jedes Mittel eingesetzt werden, um den gewünschten Erfolg zu erreichen
 Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist
 Sind mehrere Mittel verfügbar, ist das mildeste Mittel zu wählen
(2 Punkte)


Am Ende von dem Test erfolg eine gesamt Auswertung, die falsch beantworteten Fagen werden danach mit denn Fehlern und was richtig gewesen wäre angezeigt.

bewertung

Diese Webseite kann keinen Unterricht ersetzen, denn es wird an vielen Stellen sich Fragen ergeben, die hierin nicht beantwortet werden können (z. B. Verständnisfragen).

Jedoch soll es demjenigen eine Hilfe sein, sein Wissen zu dem schwierigen Thema zu testen.