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§ 34a GewO Testfragen

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 35 Fragen zu: Bürgerliches Recht

Frage 001/035,   Frage-Nr. 152
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Dürfen Wachpersonen über Ausrüstungsgegenstände, die sie vom Gewerbetreibenden für die Dienstausübung erhalten haben, nach eigenem Willen frei verfügen?
 Nein. Sie dürfen die Sachen nur gemäß der Weisung des Gewerbetreibenden benutzen
 Nein. Sie verfügen als Besitzdiener nicht über die gleichen Rechte wie der Gewerbetreibende als Besitzer
 Ja. Mit der Übergabe der Sachen dürfen sie über diese frei verfügen, da sie nun als unmittelbarer Besitzer gelten
 Ja. Dies gilt dann, wenn die Wachperson über die Ausrüstungsgegenstände die tatsächliche Gewalt ausüben
(2 Punkte)
Frage 002/035,   Frage-Nr. 390
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein 26 jähriger Trickdieb hat in einer mit Aluminium beschichteten Kühltasche aus einem Warenhaus eine 700 Euro teure Lederjacke entwendet.

Wie ist das Verhalten des Trickdiebs nach dem BGB zu beurteilen?
 Der Täter hat ohne bzw. gegen den Willen des Besitzers die Lederjacke weggenommen und damit verbotene Eigenmacht begangen
 Der Täter hat verbotene Eigenmacht in der Form der Besitzstörung begangen, weil er das Warenhaus betrat, um einen Diebstahl zu begehen
 Der Täter hat eine unerlaubte, schadensersatzpflichtige Handlung begangen, weil er vorsätzlich und rechtswidrig fremdes Eigentum verletzt hat
(2 Punkte)
Frage 003/035,   Frage-Nr. 225
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann handelt der Besitzer gemäß BGB rechtmäßig?
 Wenn er einen ihm weggenommenen Gegenstand einige Tage nach der Tat dem Täter wieder abnimmt
 Wenn er eine Person entfernt, die sich unbefugt in seinem Hausrechtsbereich aufhält
 Wenn er eine ihm weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnimmt, notfalls auch mit angemessener Gewalt
(2 Punkte)
Frage 004/035,   Frage-Nr. 218
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Unaufmerksamkeit ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich.

Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitg eintreffen wird
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
(2 Punkte)
Frage 005/035,   Frage-Nr. 150
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was unterscheidet die Notwehr gemäß § 32 STGB von der Notwehr gemäß § 227 BGB?
 Der Angriff nach § 32 STGB muss schuldhaft sein, der Angriff nach § 227 BGB muss rechtswidrig sein
 Eine Tat, die durch Notwehr gemäß § 32 STGB geboten ist, ist nicht rechtswidrig. Das heißt, es erfolgt in der Regel keine Bestrafung
 Die Notwehr nach § 32 STGB schützt eigene und fremde Rechtsgüter, die Notwehr nach § 227 BGB nur eigene Rechtsgüter
 Eine Tat, die durch Notwehr gemäß § 227 BGB geboten ist, ist nicht widerrechtlich. Das heißt, die Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich ausgeschlossen
(2 Punkte)
Frage 006/035,   Frage-Nr. 346
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Anspruch gemäß BGB sind richtig?
 Ein Anspruch beinhaltet das Recht, diesen immer mit Gewalt durchzusetzen
 Ein Anspruch ist z. B. das Recht, die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises vom Käufer zu verlangen
 Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Unterlassen oder Dulden zu verlangen
(2 Punkte)
Frage 007/035,   Frage-Nr. 16
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Eigentum ist nach Artikel 14 Grundgesetz ein Grundrecht. Kann der Eigentümer mit seinem Eigentum immer so verfahren, wie er will?
 Der Eigentümer kann andere von der Einwirkung auf seine Sache ausschließen.
 Eigentümer müssen bei Gefahr ihr Eigentum in jedem Fall mit Gewalt verteidigen.
 Ja, der Eigentümer hat absolute Rechte, weil er die rechtliche Herrschaft besitzt.
 Ja, da Eigentum ein Grundrecht ist, gibt es keine Einschränkungen.
 Der Eigentümer kann mit seiner Sache nach Belieben verfahren, solange er nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetze verstößt.
(2 Punkte)
Frage 008/035,   Frage-Nr. 219
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was entscheidet bei der Notwehr über die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung?
 Die Schuldfähigkeit des Angreifers
 Die vom Angreifer eingesetzten Mittel
 Das Alter des Angreifers
 Die Intensität des Angriffs
(2 Punkte)
Frage 009/035,   Frage-Nr. 387
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche der Aussagen zur Notwehr gemäß § 227 BGB sind richtig?
 Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er ohne Rechtfertigungsgrund in ein fremdes Rechtsgut eingreift
 Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn der Angreifer zum Schlag gegen eine Person ausholt
 Rechtswidrig ist jeder Angriff auf fremde Rechtsgüter, wenn der Angriff ohne Entschuldigungsgrund erfolgt
(2 Punkte)
Frage 010/035,   Frage-Nr. 351
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitzdiener sind gemäß BGB richtig?
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Wenn er jedoch Gewalt anwenden will, benötigt er die ausdrückliche Zustimmung des Besitzers
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Er darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Er steht in einem Unterordnungsverhältnis zum Besitzer und muss seinen Weisungen folgen
(2 Punkte)
Frage 011/035,   Frage-Nr. 348
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Verteidigungsnotstand gemäß BGB sind richtig?
 Der Verteidigungsnotstand erlaubt die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, um eine durch sie drohende Gefahr abzuwenden
 Die Notstandshandlung muss zur Abwendung der Gefahr erforderlich sein. Die Beschädigung oder Zerstörung der Sache darf nicht außer Verhältnis zu der Gefahr stehen
 Die drohende Gefahr geht beim Verteidigungsnotstand ausschließlich von Sachen, Tieren, Witterungsverhältnissen oder Menschen aus
(2 Punkte)
Frage 012/035,   Frage-Nr. 86
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist Nothilfe zulässig?
 Ein Passant sieht, wie zwei Jugendliche grundlos auf einen Obdachlosen einschlagen.
 Eine Person wird von einem Räuber überfallen.
 Ein streunender Hund greift einen Menschen an.
(2 Punkte)
Frage 013/035,   Frage-Nr. 91
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind richtig?
 Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist
 Es darf stets jedes Mittel eingesetzt werden, um den gewünschten Erfolg zu erreichen
 Sind mehrere Mittel verfügbar, ist das mildeste Mittel zu wählen
(2 Punkte)
Frage 014/035,   Frage-Nr. 226
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Muss eine Person, die widerrechtlich die Gesundheit oder das Eigentum einer anderen Person beeinträchtigt hat, gemäß BGB Schadensersatz leisten?
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie zur Tatzeit sechs Jahre alt ist
 Ja, sie muss z. B. Schadensersatz in Form der Erstattung von Reparaturkosten oder durch Ausgleich des Verdienstausfalls leisten
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn die Krankenkasse oder eine Versicherung den Schaden bezahlt
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie als Wachperson gehandelt hat
(2 Punkte)
Frage 015/035,   Frage-Nr. 222
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was regelt das BGB?
 z.B. das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht
 Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Behörden, z. B. zum Gewerbeamt
 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat
 Die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander
(2 Punkte)
Frage 016/035,   Frage-Nr. 220
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Aggressivnotstand gemäß BGB sind richtig?
 Der Aggressivnotstand ist ein Rechtfertigungsgrund
 Die Gefahr muss gegenwärtig sein
 Die Gefahr darf nur von eigenen Rechtsgütern abgewehrt werden
 Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen
(2 Punkte)
Frage 017/035,   Frage-Nr. 21
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsmitarbeiter S wird von einem Hund angefallen. Mit einem Lattenstück, das S aus einem Zaun herausbricht, wehrt S das Tier ab. Der Hund wird durch die Schläge verletzt. Der beschädigte Zaun gehört zu einem Nachbargrundstück. Wie ist das Verhalten von S gemäß BGB zu beurteilen?
 Von dem Hund ging für S eine drohende Gefahr für seine Gesundheit aus. Deshalb durfte S gemäß des Verteidigungsnotstandes handeln.
 Der Eigentümer des Zaunes hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil er die Einwirkung auf seine Sachen dulden musste.
 S durfte gemäß des Angriffsnotstandes das Lattenstück aus dem fremden Zaun herausbrechen, um den Hund abzuwehren.
 S handelt in Notwehr, weil er von den Hund angegriffen wurde.
(2 Punkte)
Frage 018/035,   Frage-Nr. 223
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann liegt verbotene Eigenmacht gemäß BGB vor?
 Wenn eine Person ohne ihre Zustimmung widerrechtlich festgehalten wird
 Wenn eine Person ohne ihre Zustimmung in ihrem Besitz widerrechtlich gestört wird
 Wenn einer Person ohne ihre Zustimmung widerrechtlich Besitz entzogen wird
(2 Punkte)
Frage 019/035,   Frage-Nr. 17
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Bei welchem Notstand muss der Eigentümer einer Sache den Eingriff in sein Eigentum dulden?
 Verteidigender Notstand
 Rechtfertigender Notstand
 Entschuldigender Notstand
 Angreifender Notstand
(2 Punkte)
Frage 020/035,   Frage-Nr. 217
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist Eigentümer gemäß BGB?
 Jemand, der nach Bezahlung einer Pizza diese ausgehändigt bekommen hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gestohlen hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gemietet hat
 Jemand, der Geschäftsräume gemietet hat
 Jemand, der Schmuck geerbt hat
(2 Punkte)
Frage 021/035,   Frage-Nr. 350
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Erwerb oder Verlust des Besitzes sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Gleichzeitig muss sie den Willen erkennen lassen, dass sie den Besitz ausüben will. Dies trifft z. B. auch auf den Dieb zu
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist z. B: der Fall, wenn die Wohnung verkauft wird
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person die Sache im Bus liegen lässt
(2 Punkte)
Frage 022/035,   Frage-Nr. 23
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Begriff der Sache gemäß BGB sind richtig?
 Nur an Sachen kann Eigentum oder Besitz bestehen.
 Tiere sind Sachen.
 Sachen sind elektrische Energie und Fernwärme.
 Der Körper des lebenden Menschen ist keine Sache.
(2 Punkte)
Frage 023/035,   Frage-Nr. 90
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann darf sich der Besitzer gemäß BGB verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren?
 Wenn er verhindern will, dass sein geparkter PKW mutwillig beschädigt wird
 Wenn er verhindern will, dass sein falsch geparkter PKW von einem Abschleppunternehmen abtransportiert wird. Die Polizei hat das Abschleppunternehmen dazu beauftragt
 Wenn er eine Person am unbefugten Betreten seines Warenlagers hindern will
 Wenn er einen Angriff gegen sein Leben abwenden will
(2 Punkte)
Frage 024/035,   Frage-Nr. 391
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete festgenommen werden.

Welche Aussagen dazu sind richtig?
 Die Festnahme des Schuldners setzt neben Fluchtverdacht voraus, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist
 Die Selbsthilfehandlung darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr der Verwirklichung des Anspruchs erforderlich ist
 Der Festgenommene darf zum Zweck der Eigensicherung nach Waffen und gefährlichen Gegenständen durchsucht werden
(2 Punkte)
Frage 025/035,   Frage-Nr. 160
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum „Eigentum“ sind richtig?
 Eigentum darf nicht eingeschränkt werden
 Eigentum wird durch Art 14 GG als Grundrecht geschützt
 Eigentum darf nur durch Notstandsbestimmungen beschützt werden
 Eigentum kann durch Gesetze eingeschränkt werden
(2 Punkte)
Frage 026/035,   Frage-Nr. 89
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: B nimmt dem K dessen Notebook weg. Es liegt verbotene Eigenmacht durch Besitzentzug vor.

Darf K sein Selbsthilferecht in Form der Besitzkehr gemäß BGB ausüben?
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat unmittelbar verfolgt.
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat antrifft.
 Ja, wenn er den B z. B. am nächsten Tag antrifft.
(2 Punkte)
Frage 027/035,   Frage-Nr. 227
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Ihr Verhalten muss erkennen lassen, dass sie die Sache besitzen will
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist der Fall, wenn die Person eine Sache im Bus vergisst
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer die vermietete Wohnung an eine andere Person verkauft
(2 Punkte)
Frage 028/035,   Frage-Nr. 151
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Rechtsgüter schützt der Angriffsnotstand gemäß § 904 BGB
 Er schützt nur die Rechtsgüter Leben und Gesundheit
 Er schützt die Rechtsgüter Eigentum und Besitz
 Er schützt fremde Rechtsgüter jeder Art
 Er schützt Rechtsgüter aller Art
(2 Punkte)
Frage 029/035,   Frage-Nr. 389
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Besitzdiener bzw. zur Besitzdienerschaft ist gemäß BGB richtig?
 Die Besitzdienerschaft muss immer schriftlich übertragen werden
 Die Besitzdienerschaft kann nur von jemandem übertragen werden, der gleichzeitig Besitzer und Eigentümer der Sache ist
 Der Besitzdiener darf Sachen des Besitzers ohne dessen Zustimmung benutzen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über die Sachen ausübt
 Der Besitzdiener kann verbotene Eigenmacht begehen, wenn er das Weisungsrecht des Besitzers missachtet
(2 Punkte)
Frage 030/035,   Frage-Nr. 154
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie unterscheiden sich die Notwehr und der Verteidigungsnotstand gemäß BGB?
 Beim Verteidigungsnotstand geht der Angriff von einem Menschen aus
 Bei der Notwehr geht der Angriff von einem Menschen aus
 Bei der Notwehr droht die Gefahr, die von einer Sache ausgehen kann
 Beim Verteidigungsnotstand droht eine Gefahr, die von einer Sache ausgeht
(2 Punkte)
Frage 031/035,   Frage-Nr. 221
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Stellung des Besitzdieners sind gemäß § 855 BGB richtig?
 Der Besitzdiener übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer aus. Er ist dabei an die Weisungen des Besitzers gebunden
 Der Besitzdiener begründet keinen eigenen Besitz an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies gilt z. B. für die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung der Wachperson
 Der Besitzdiener hat ein eigenes Selbsthilferecht an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies trifft auf alle Gegenstände zu, die ihm zur Durchführung des Dienstes überlassen wurden
(2 Punkte)
Frage 032/035,   Frage-Nr. 224
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe sind gemäß § 229 BGB richtig?
 Wer Selbsthilfe § 229 BGB eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist festnimmt, handelt nicht widerrechtlich.
 Die Selbsthilfe ist unter den Voraussetzungen des § 229 BGB rechtmäßig. Notwehr gegen die Selbsthilfe ist unzulässig.
 Die Selbsthilfe ist nur erlaubt, wenn der Schuldner nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und seine Identität nicht bekannt ist.
(2 Punkte)
Frage 033/035,   Frage-Nr. 15
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsdienst-Mitarbeiter sind als Besitzdiener grundsätzlich befugt, dieselben Selbsthilferechte auszuüben, wie sie dem Besitzer zustehen. Der Besitzdiener hat...
 ...die gleichen Rechte wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf z.B. eine unbekannte Person vom Objektgelände entfernen (Besitzwehr).
 ...die gleichen Recht wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf gestohlene Sachen aus dem Objekt auch nach Tagen dem vermeintlichen Dieb wegnehmen.
 ...nicht die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer und kann sich gegen "verbotene Eigenmacht" nicht mit Gewalt erwehren.
 ...nur dann das Recht einzugreifen, wenn er sich von Fall zu Fall vorher bei dem Besitzer das Recht zum Eingreifen bestätigen lässt.
(2 Punkte)
Frage 034/035,   Frage-Nr. 343
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Notwehr sind richtig?
 Ein grundloser Angriff eines Menschen stellt ein Unrecht dar und darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendet werden
 Ein grundloser Angriff eines Schuldunfähigen darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendel werden
 Notwehr ist zulässig bei Angriffen gegen Leib und Leben, aber nicht bei Angriffen gegen Eigentum und Ehre
(2 Punkte)
Frage 035/035,   Frage-Nr. 347
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Nach Dienstschluss bleibt ein Verkäufer eines Kaufhauses gegen den Willen des Arbeitgebers am Arbeitsplatz.

Welche Aussagen sind gemäß BGB richtig?
 Der Verkäufer darf gemäß der allgemeinen Selbsthilfe mit Gewalt entfernt werden. Damit werden die Interessen des Kaufhausbetreibers gewahrt
 Der Verkäufer begeht verbotene Eigenmacht in Form der Besitzstörung Deshalb darf der Kaufhausbetreiber ihn im Rahmen der Besitzwehr aus dem Geschäftsraum entfernen
 Der Verkäufer verletzt das Hausrecht. Die Hausrechtsverletzung kann durch Notwehr abgewehrt werden
(2 Punkte)


Am Ende von dem Test erfolg eine gesamt Auswertung, die falsch beantworteten Fagen werden danach mit denn Fehlern und was richtig gewesen wäre angezeigt.

bewertung

Diese Webseite kann keinen Unterricht ersetzen, denn es wird an vielen Stellen sich Fragen ergeben, die hierin nicht beantwortet werden können (z. B. Verständnisfragen).

Jedoch soll es demjenigen eine Hilfe sein, sein Wissen zu dem schwierigen Thema zu testen.