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§ 34a GewO Testfragen

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 35 Fragen zu: Bürgerliches Recht

Frage 001/035,   Frage-Nr. 24
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In einem Kaufhaus stößt ein Kunde versehentlich gegen ein Regal, so dass eine Flasche Wein zu Boden fällt und zerspringt. Der dem Kaufhausdetektiv K bekannte Kunde entfernt sich zügig. Darf K den Kunden festhalten?
 K darf den Kunden festhalten. Rechtfertigungsgrund ist die Selbsthilfe des Besitzdieners gemäß § 860 BGB.
 K darf den Kunden festhalten. Rechtfertigungsgrund ist die allg. Selbsthilfe gemäß § 229 BGB.
 K darf den Kunden nicht festhalten. Der Anspruchsberechtigte muss seinen Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend machen.
(2 Punkte)
Frage 002/035,   Frage-Nr. 21
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsmitarbeiter S wird von einem Hund angefallen. Mit einem Lattenstück, das S aus einem Zaun herausbricht, wehrt S das Tier ab. Der Hund wird durch die Schläge verletzt. Der beschädigte Zaun gehört zu einem Nachbargrundstück. Wie ist das Verhalten von S gemäß BGB zu beurteilen?
 Von dem Hund ging für S eine drohende Gefahr für seine Gesundheit aus. Deshalb durfte S gemäß des Verteidigungsnotstandes handeln.
 Der Eigentümer des Zaunes hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil er die Einwirkung auf seine Sachen dulden musste.
 S durfte gemäß des Angriffsnotstandes das Lattenstück aus dem fremden Zaun herausbrechen, um den Hund abzuwehren.
 S handelt in Notwehr, weil er von den Hund angegriffen wurde.
(2 Punkte)
Frage 003/035,   Frage-Nr. 341
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Schikaneverbot gemäß BGB sind richtig?
 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn dies nur den Zweck haben kann, einem anderen Menschen Schaden zuzufügen
 Gegen das Schikaneverbot kann nur verstoßen, wer volljährg und damit schadensersatzpflichtig ist
 Gegen die schikanöse Rechtsausübung ist Notwehr zulässig
 Die Schikane ist erfüllt, wenn zugleich eine verbotene Eigenmacht vorliegt
(2 Punkte)
Frage 004/035,   Frage-Nr. 351
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitzdiener sind gemäß BGB richtig?
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Wenn er jedoch Gewalt anwenden will, benötigt er die ausdrückliche Zustimmung des Besitzers
 Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Er darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Er steht in einem Unterordnungsverhältnis zum Besitzer und muss seinen Weisungen folgen
(2 Punkte)
Frage 005/035,   Frage-Nr. 385
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Eigentum bzw. Eigentümer sind gemäß BGB richtig?
 Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen
 Gegenstand des Eigentums können bewegliche und unbewegliche Sachen
sowie Tiere sein
 Der Eigentümer einer Sache kann mit der Sache verfahren, wie er will. Die Rechte anderer Eigentümer brauchen nicht beachtet werden
(2 Punkte)
Frage 006/035,   Frage-Nr. 340
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Rechte hat der Eigentümer einer Sache gemäß BGB?
 Er kann grundsätzlich mit seiner Sache nach Belieben umgehen. Er muss aber dabei Gesetze und Rechte Dritter beachten
 Er kenn eine andere Person von der widerrechtlichen Einwirkung auf seine Sache ausschließen, z. B. durch ein Hausverbot
 Er kann mit seinem Eigentum tun und lassen, was er will. Rücksicht auf die Rechte anderer muss er nicht nehmen
(2 Punkte)
Frage 007/035,   Frage-Nr. 83
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Eigentum und Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Einschränkung der Rechte des Eigentümers ist nur dann zulässig, wenn er dazu sein Einverständnis erklärt hat.
 Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
 Der Besitzer kann mit der Sache tun und lassen, was er will.
 Der Besitzer hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Sachen.
(2 Punkte)
Frage 008/035,   Frage-Nr. 389
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Besitzdiener bzw. zur Besitzdienerschaft ist gemäß BGB richtig?
 Die Besitzdienerschaft muss immer schriftlich übertragen werden
 Die Besitzdienerschaft kann nur von jemandem übertragen werden, der gleichzeitig Besitzer und Eigentümer der Sache ist
 Der Besitzdiener kann verbotene Eigenmacht begehen, wenn er das Weisungsrecht des Besitzers missachtet
 Der Besitzdiener darf Sachen des Besitzers ohne dessen Zustimmung benutzen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über die Sachen ausübt
(2 Punkte)
Frage 009/035,   Frage-Nr. 217
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist Eigentümer gemäß BGB?
 Jemand, der Geschäftsräume gemietet hat
 Jemand, der Schmuck geerbt hat
 Jemand, der nach Bezahlung einer Pizza diese ausgehändigt bekommen hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gestohlen hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gemietet hat
(2 Punkte)
Frage 010/035,   Frage-Nr. 222
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was regelt das BGB?
 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat
 Die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander
 z.B. das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht
 Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Behörden, z. B. zum Gewerbeamt
(2 Punkte)
Frage 011/035,   Frage-Nr. 227
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist der Fall, wenn die Person eine Sache im Bus vergisst
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Ihr Verhalten muss erkennen lassen, dass sie die Sache besitzen will
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer die vermietete Wohnung an eine andere Person verkauft
(2 Punkte)
Frage 012/035,   Frage-Nr. 86
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist Nothilfe zulässig?
 Ein Passant sieht, wie zwei Jugendliche grundlos auf einen Obdachlosen einschlagen.
 Eine Person wird von einem Räuber überfallen.
 Ein streunender Hund greift einen Menschen an.
(2 Punkte)
Frage 013/035,   Frage-Nr. 153
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Selbsthilferecht des Besitzers sind beim Vorliegen der verbotenen Eigenmacht gemäß BGB richtig?
 Die Selbsthilfe darf nur derjenige Besitzer ausüben, dem die Sache gehört, gegen die sich die verbotene Eigenmacht richtet
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht nur mit Gewalt erwehren, wenn Hilfe durch die Polizei nicht rechtzeitig zu erwarten ist
(2 Punkte)
Frage 014/035,   Frage-Nr. 220
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Aggressivnotstand gemäß BGB sind richtig?
 Die Gefahr darf nur von eigenen Rechtsgütern abgewehrt werden
 Die Gefahr muss gegenwärtig sein
 Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen
 Der Aggressivnotstand ist ein Rechtfertigungsgrund
(2 Punkte)
Frage 015/035,   Frage-Nr. 23
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Begriff der Sache gemäß BGB sind richtig?
 Sachen sind elektrische Energie und Fernwärme.
 Nur an Sachen kann Eigentum oder Besitz bestehen.
 Tiere sind Sachen.
 Der Körper des lebenden Menschen ist keine Sache.
(2 Punkte)
Frage 016/035,   Frage-Nr. 228
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche der Aussagen zur Notwehr gemäß BGB sind richtig?
 Die Notwehrhandlung erfordert eine Abwägung der Rechtsgüter
 Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund. Eine Schadensersatzpflicht kann entfallen
 Der Angriff eines herrenlosen Tieres kann durch Notwehr abgewehrt werden
 Der Angriff muss gegenwärtig und widerrechtlich sein
(2 Punkte)
Frage 017/035,   Frage-Nr. 90
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann darf sich der Besitzer gemäß BGB verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren?
 Wenn er verhindern will, dass sein falsch geparkter PKW von einem Abschleppunternehmen abtransportiert wird. Die Polizei hat das Abschleppunternehmen dazu beauftragt
 Wenn er verhindern will, dass sein geparkter PKW mutwillig beschädigt wird
 Wenn er eine Person am unbefugten Betreten seines Warenlagers hindern will
 Wenn er einen Angriff gegen sein Leben abwenden will
(2 Punkte)
Frage 018/035,   Frage-Nr. 84
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Erwerb oder Verlust des Besitzes sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Wohnung verkauft wird.
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Gleichzeitig muss sie den Willen erkennen lassen, dass sie den Besitz ausüben will. Dies trifft z. B. auch auf den Dieb zu.
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person die Sache im Bus liegen lässt.
(2 Punkte)
Frage 019/035,   Frage-Nr. 388
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Die Wachperson S sieht, wie ein Hund auf ein Kind zurennt und es angreift. S reißt dem Passanten P dessen Schirm aus der Hand und wehrt damit den Hund ab. Dadurch beschädigt S den Schirm und verletzt den Hund. Auf welche Rechtsgrundlagen kann S sein Handeln stützen?
 Verteidigungsnotstand bzw. Defensivnotstand gemäß § 228 BGB
 Angriffsnotstand bzw. Aggressivnotstand gemäß § 904 BGB
 Notwehr gemäß § 227 BGB
 Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB
(2 Punkte)
Frage 020/035,   Frage-Nr. 390
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein 26 jähriger Trickdieb hat in einer mit Aluminium beschichteten Kühltasche aus einem Warenhaus eine 700 Euro teure Lederjacke entwendet.

Wie ist das Verhalten des Trickdiebs nach dem BGB zu beurteilen?
 Der Täter hat ohne bzw. gegen den Willen des Besitzers die Lederjacke weggenommen und damit verbotene Eigenmacht begangen
 Der Täter hat eine unerlaubte, schadensersatzpflichtige Handlung begangen, weil er vorsätzlich und rechtswidrig fremdes Eigentum verletzt hat
 Der Täter hat verbotene Eigenmacht in der Form der Besitzstörung begangen, weil er das Warenhaus betrat, um einen Diebstahl zu begehen
(2 Punkte)
Frage 021/035,   Frage-Nr. 159
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur unerlaubten Handlung sind gemäß § 823 BGB richtig?
 Die Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der Körper oder das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt werden.
 Die Schadensersatzpflicht besteht immer, auch wenn gesetzliche Rechtfertigungsgründe vorliegen
 Die Schadensersatzpflicht wird ausgeschlossen, wenn die Handlung gerechtfertigt war, z.B. durch Notwehr, um damit die Widerrechtlichkeit entfällt.
 Die Schadensersatzpflicht wird ausgelöst, wenn besonders geschützte Rechtsgüter widerrechtlich und schuldhaft verletzt werden, z.B. die Gesundheit und die Freiheit
(2 Punkte)
Frage 022/035,   Frage-Nr. 218
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Unaufmerksamkeit ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich.

Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitg eintreffen wird
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
(2 Punkte)
Frage 023/035,   Frage-Nr. 391
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete festgenommen werden.

Welche Aussagen dazu sind richtig?
 Der Festgenommene darf zum Zweck der Eigensicherung nach Waffen und gefährlichen Gegenständen durchsucht werden
 Die Selbsthilfehandlung darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr der Verwirklichung des Anspruchs erforderlich ist
 Die Festnahme des Schuldners setzt neben Fluchtverdacht voraus, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist
(2 Punkte)
Frage 024/035,   Frage-Nr. 343
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Notwehr sind richtig?
 Ein grundloser Angriff eines Menschen stellt ein Unrecht dar und darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendet werden
 Notwehr ist zulässig bei Angriffen gegen Leib und Leben, aber nicht bei Angriffen gegen Eigentum und Ehre
 Ein grundloser Angriff eines Schuldunfähigen darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendel werden
(2 Punkte)
Frage 025/035,   Frage-Nr. 342
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: A wird von B grundlos angegriffen. A verteidigt sich. Die Verteidigungshandlung des A muss gemäß der Notwehr erforderlich sein.

Was bedeutet dies?
 Der Angegriffene muss das mildeste Mittel wählen, wenn ihm mehrere geeignete Mittel zur Verfügung stehen, um den Angriff zu beenden
 Eine Verteidigungshandlung gegenüber Kindern und Geisteskranken ist unzulässig
 Wenn der Angegriffene nur ein Mittel zur Verfügung hat, darf er grundsätzlich dieses zur Beendigung des Angriffs wählen
(2 Punkte)
Frage 026/035,   Frage-Nr. 157
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Ansprüchen sind gemäß BGB richtig?
 Ansprüche wie Schadensersatzansprüche können nach einer unerlaubten Handlung entstehen
 Ansprüche entstehen ausschließlich durch Vertragsabschlüsse zwischen Privatpersonen
 Ansprüche beinhalten das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
 Ansprüche können gegenüber Dritten entstehen, z.B. gegen einen Arbeitgeber. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Familienmitglieder
(2 Punkte)
Frage 027/035,   Frage-Nr. 152
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Dürfen Wachpersonen über Ausrüstungsgegenstände, die sie vom Gewerbetreibenden für die Dienstausübung erhalten haben, nach eigenem Willen frei verfügen?
 Nein. Sie dürfen die Sachen nur gemäß der Weisung des Gewerbetreibenden benutzen
 Nein. Sie verfügen als Besitzdiener nicht über die gleichen Rechte wie der Gewerbetreibende als Besitzer
 Ja. Dies gilt dann, wenn die Wachperson über die Ausrüstungsgegenstände die tatsächliche Gewalt ausüben
 Ja. Mit der Übergabe der Sachen dürfen sie über diese frei verfügen, da sie nun als unmittelbarer Besitzer gelten
(2 Punkte)
Frage 028/035,   Frage-Nr. 18
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zu den Notrechten bzw. Jedermanns Rechten, die der Sicherheitsmitarbeiter im Dienst zur Anwendung bringen kann, zählen….
 Hausrecht gemäß Artikel 13 und 14 GG und §903 BGB
 erlaubte Selbsthilfe gemäß §229 BGB
 Recht auf Freiheit gemäß Artikel 2 GG
 Notwehr gemäß §32 StGB/ §227 BGB
(2 Punkte)
Frage 029/035,   Frage-Nr. 225
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann handelt der Besitzer gemäß BGB rechtmäßig?
 Wenn er eine ihm weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnimmt, notfalls auch mit angemessener Gewalt
 Wenn er eine Person entfernt, die sich unbefugt in seinem Hausrechtsbereich aufhält
 Wenn er einen ihm weggenommenen Gegenstand einige Tage nach der Tat dem Täter wieder abnimmt
(2 Punkte)
Frage 030/035,   Frage-Nr. 223
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann liegt verbotene Eigenmacht gemäß BGB vor?
 Wenn einer Person ohne ihre Zustimmung widerrechtlich Besitz entzogen wird
 Wenn eine Person ohne ihre Zustimmung in ihrem Besitz widerrechtlich gestört wird
 Wenn eine Person ohne ihre Zustimmung widerrechtlich festgehalten wird
(2 Punkte)
Frage 031/035,   Frage-Nr. 350
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Erwerb oder Verlust des Besitzes sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist z. B: der Fall, wenn die Wohnung verkauft wird
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Gleichzeitig muss sie den Willen erkennen lassen, dass sie den Besitz ausüben will. Dies trifft z. B. auch auf den Dieb zu
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person die Sache im Bus liegen lässt
(2 Punkte)
Frage 032/035,   Frage-Nr. 221
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Stellung des Besitzdieners sind gemäß § 855 BGB richtig?
 Der Besitzdiener hat ein eigenes Selbsthilferecht an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies trifft auf alle Gegenstände zu, die ihm zur Durchführung des Dienstes überlassen wurden
 Der Besitzdiener begründet keinen eigenen Besitz an der Sache, über die er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt. Dies gilt z. B. für die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung der Wachperson
 Der Besitzdiener übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer aus. Er ist dabei an die Weisungen des Besitzers gebunden
(2 Punkte)
Frage 033/035,   Frage-Nr. 89
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: B nimmt dem K dessen Notebook weg. Es liegt verbotene Eigenmacht durch Besitzentzug vor.

Darf K sein Selbsthilferecht in Form der Besitzkehr gemäß BGB ausüben?
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat unmittelbar verfolgt.
 Ja, wenn er den B z. B. am nächsten Tag antrifft.
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat antrifft.
(2 Punkte)
Frage 034/035,   Frage-Nr. 392
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie kann gemäß BGB der Besitz an einer Sache erworben werden?
 Durch die Schlüsselübergabe, z. B. der Schlüssel eines PKW
 Durch Freihalten einer Parklücke
 Durch Diebstahl
(2 Punkte)
Frage 035/035,   Frage-Nr. 344
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Privatrecht sind richtig?
 Das Privatrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt
 Die allgemeinen Grundsätze des BGB enthalten Grundregeln für das Privatrecht, z. B. über den Besitz und das Eigentum an Sachen
 Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat. Der Staat ist im Privatrecht den Bürgern übergeordnet
(2 Punkte)


Am Ende von dem Test erfolg eine gesamt Auswertung, die falsch beantworteten Fagen werden danach mit denn Fehlern und was richtig gewesen wäre angezeigt.

bewertung

Diese Webseite kann keinen Unterricht ersetzen, denn es wird an vielen Stellen sich Fragen ergeben, die hierin nicht beantwortet werden können (z. B. Verständnisfragen).

Jedoch soll es demjenigen eine Hilfe sein, sein Wissen zu dem schwierigen Thema zu testen.