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25. bou
10.09.2023 | 11:54

FRAGE 6 VON 19: Welche Arten der staatlichen Gewaltenteilung gibt es?ANTWORT: Die horizontale Gewaltenteilung (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung) und vertikale Gewaltenteilung (Aufteilung der Macht in Bund und Länder = föderalistisches Prinzip) die Antwort verwirrt mich heißt das nicht (, Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende))
24. Özdemir
10.09.2023 | 11:54

Hallo, wollte zunächst nur eine positive Bemerkung loswerden und zwar das ich mehr als beeindruckt bin das hier jede Frage mit Sorgfalt und Kompetenz beantwortet wird !Top! Ich habe Anfang letzter Woche erst angefangen bei der WBS Training AG in Bochum bzw. im wunderschönen Ruhrpott und wir haben gerade erst 2 Themenbereiche besprochen, ich merke schon das dies eine Fleißarbeit wird, jedoch für jemanden der bisher aus einem anderen Berufszweig kommt wird es Ziemlich herausfordernd. Aber ich wollte schon seit Jahren einen Kurs besuchen um an einer IHK Prüfung teilzuhaben (34a) jedoch war es nicht so einfach einen Beruf aufzugeben um in sein Wunschberuf zumindest einen Schritt näher zu kommen, auch wenn dazu noch Kind und Kegel bei hängt. Das war's erstmal, ich entschuldige mich schon mal für meine sicherlich vorhandenen Rechtschreib,- Grammatikfehler, schreibe es auf einen kleinen Handy... Ansonsten alles Gute und weiter so... Ciao
23. Andre klann
14.03.2023 | 22:59

Durch eure Hilfe habe ich die schriftliche Prüfung mit 92% und die mündliche Prüfung mit 79% bestanden. Danke
22. Dean
14.03.2023 | 21:42

Guten Abend, vielen Dank für die raschen Antworten. Ich hätte aber noch ein paarsmile Bei Frage 373 geht es um die Videoüberwachung im BDSG. Die vierte Antwort soll richtig sein, dort steht, dass auf die Videoüberwachung durch ein Schild aufmerksam gemacht werden muss z.B. im Eingangsbereich. Ist das nicht falsch? Es muss hingewiesen werden, aber es muss nicht unbedingt ein Schild sein? Es könnte z.B. auch auf andere Weise darauf hingewiesen werden, oder?
21. Dean
14.03.2023 | 09:42

Guten Morgen, ich hätte eine Frage, ich verstehe nicht den Unterschied zwischen 904 BGB Angriffsnotstand und dem rechtfertigen Notstand im StGB. Sie erklären ja beides das gleiche oder? Im BGB schützt es ja immer vor zivilrechtlichen Ansprüchen und StGB vor strafrechtlichen Folgen. Aber das Beispiel mit dem Schneesturm z.B. und um sein Leben zu retten macht meine die Tür eine Hütte kaputt um sich in Sicherheit zu bringen. Dieses Beispiel könnte man doch für beide Gesetze anwenden oder?Vielen Dank
20. Dean
11.03.2023 | 23:53

Hallo Liebes Team, tolle Seite. Habe eine Frage: Frage 511 da geht es um Notwehr 32 StGB. Warum ist Antwort A mit den Kindern und Schuldunfähigen richtig?Gegen ein Kinder oder Schuldunfähigen ist die Notwehr doch auch zulässig? Oder? Vielen Dank
19. Drodroo
15.02.2023 | 12:52

Top Seite, ich habe nur mit dem lernen auf dieser Seite die schriftliche Prüfung beim ersten Versuch und die mündliche Prüfung beim zweiten Versuch bestanden. Danke an die verantwortlichen dieser Seite, fü;r das bereitstellen dieser Seite! :-D
18. rosi
29.10.2022 | 22:05

Hallo, ihre Seite ist wirklich prima!! Aber würde gerne wissen wie aktuell das alles ist denn die IHK hat im Datenschutz schon wieder eine kleine Erweiterung vorgenommen. Das neue Buch ist von diesem Jahr
17. Olaf
20.10.2022 | 11:48

Hallo, ist die Antwort 2 auf Frage 560 nicht falsch? Beste Grüße Olaf
16. Herbert
15.09.2022 | 13:37

Hallo zusammen, nette Seite, ich vermisse aber Fragen zur Meisterprüfung.
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