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www.34-a.de

§34a GewO
Prüfung

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe für besondere Tätigkeiten und Gewerbetreibende

Die Sachkundeprüfung ist gemäß §34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für die Bewachungsgewerbetreibenden.



Seit Januar 2003 ist die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung für folgende Bewachungstätigkeiten nachzuweisen:
>> Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
>> Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
>>Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)

Seit Dezember 2016 sind sachkundepflichtig:
>> Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)
>> Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
>> Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)



Abgrenzung:

Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine "abgeprüfte" Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Die Aufnahme aller oben nicht genannten Bewachungstätigkeiten ist damit auch möglich.



Kurzinfos:

Die Prüfung erfolgt nur auf Deutsch in Wort und Schrift. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind dringend empfohlen, müssen aber nicht zur Anmeldung nachgewiesen werden.

Die schriftliche Prüfung dauert max. 120 Minuten beinhaltet 72 Fragen mit einer gesamt Punktzahl von 100 Punkten. Bei der schriftlichen Prüfung müssen 50% der Punkte erreicht werden.

Punkte aufteilung:
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
» 4 Fragen mit 8 zu erzielenden Punkten

Gewerberecht
» 4 Fragen mit 4 zu erzielenden Punkten

Datenschutzrecht
» 4 Fragen mit 4 zu erzielenden Punkten

Bürgerliches Gesetzbuch
» 12 Fragen mit 24 zu erzielenden Punkten

Straf- und Strafverfahrensrecht
» 12 Fragen mit 24 zu erzielenden Punkten

Umgang mit Waffen
» 4 Fragen mit 4 zu erzielenden Punkten

Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsdienste
» 8 Fragen mit 8 zu erzielenden Punkten

Umgang mit Menschen
» 16 Fragen mit 16 zu erzielenden Punkten

Grundzüge der Sicherheitstechnik
» 8 Fragen mit 8 zu erzielenden Punkten

nach bestandenner schriftlichen Prüfung, wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen. Bei einigen IHK´s erfolgt die mündliche Prüfung am selben Tag, bei anderen wird man wieder schriftlich zu einem Termin zum ablegen der mündlichen Prüfung eingeladen.

Schwerpunkte der mündlichen Prüfung:
Recht
» Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
» Gewerberecht
» Datenschutz

Umgang mit Menschen
» Verhalten in Gefahrensituationen
» Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen

Grundsätzlich sind alle Themen, die in der schriftlichen Prüfung drankommen können, auch für den mündlichen Prüfungsteil relevant.
Diese Schwerpunkte machen ca. 2/3 der Gesamtprüfung aus. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll ungefähr 15 Minuten betragen und ca.15 Fragen beinhalten. Man kann als Einzelperson vor dem Prüfungsausschuss befragt werden, oder in der Gruppe mit bis zu 5 Prüflingen gemeinsam. Was genau in der mündlichen Prüfung gefragt wird, hängt jedoch vom jeweiligen Prüfungsausschuss und auch vom “Steckenpferd” des einzelnen Prüfers ab. Einige IHK´s sind dazu übergegangen die mündlichen Fragen von vorbereiteten Karteikarten zu verwenden. Häufig werden die Fragen als Fallbeispiele gestellt, wie sie in der Praxis vorkommen können. Sie sollen anschließend Ihre Reaktion und das richtige Verhalten schildern und begründen. Es kann gefragt werden, wie Sie einen Sachverhalt und Ihr Handeln rechtlich beurteilen.

In der mündlichen Prüfung müssen 50% erreicht werden um zu bestehen. Sollten Sie die mündliche Prüfung nicht bestehen, kann diese einzeln wiederholt werden, ohne dass Sie die bereits erfolgreich abgelegte, schriftliche Prüfung wiederholen müssen. Bei der mündlichen Prüfung sind drei Prüfer anwesend, es können aber auch weitere Personen anwesen sein z.B. ein Prüfungsleiter oder Schriftführer.

Kosten der Prüfung
Vollprüfung (schriftlich und mündlich): ca. 170,00 €
Wiederholungsprüfung(schriftlich): ca. 80,00 €
Wiederholungsprüfung(mündlich): ca. 90,00 €

Die Vorbereitung ist sowohl selbstständig, als auch mit Kursen bei Bildungsträgern möglich.
Der alleinige Besuch einer Unterrichtung für Bewachungspersonal ist allgemein keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.
Die Prüfung findet einmal monatlich statt. Die verfügbaren Termine werden mit Anmeldeschluss im Onlineanmeldungs-Formular der IHK angezeigt.