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Eingetragen am Dienstag, 14.03.2023 - 22:59 von Andre klann

Durch eure Hilfe habe ich die schriftliche Prüfung mit 92% und die mündliche Prüfung mit 79% bestanden. Danke
 
Eingetragen am Dienstag, 14.03.2023 - 21:42 von Dean
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Guten Abend,

vielen Dank für die raschen Antworten. Jch hätte aber noch ein paar:)

Bei Frage 373 geht es um die Videoüberwachung im BDSG. Die vierte Antwort soll richtig sein, dort steht, dass auf die Videoüberwachung durch ein Schild aufmerksam gemacht werden muss z.B. im Eingangsbereich. Ist das nicht falsch?

Es muss hingewiesen werden, aber es muss nicht unbedingt ein Schild sein? Es könnte z.B. auch auf andere Weise darauf hingewiesen werden, oder?
Kommentar
Die Antwort wurde angepasst und lautet jetzt: "Das BDSG schreibt vor, dass auf die Videoüberwachung hingewiesen werden muss, z. B. im Eingangsbereich eines Kaufhauses"
 
Eingetragen am Dienstag, 14.03.2023 - 09:42 von Dean

Guten Morgen,

ich hätte eine Frage, ich verstehe nicht den Unterschied zwischen 904 BGB Angriffsnotstand und dem rechtfertigen Notstand im StGb. Sie erklären ja beides das gleiche oder? Im BGB schützt es ja immer vor zivilrechtlichen Ansprüchen und StGb vor strafrechtlichen Folgen. Aber das Beispiel mit dem Schneesturm z.B. und um sein Leben zu retten macht meine die Tür eine Hütte kaputt um sich in Sicherheit zu bringen. Dieses Beispiel könnte man doch für beide Gestze anwenden oder?

Vielen Dank
Kommentar
Es müssen beide angewendet werden, wie du richtig aufgeführt hast schützt der Angriffsnotstand (§ 904 BGB) vor denn zivilrechtlichen Anspüchen des entstandenen Schadens und der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) vor der Strafverfolgung (z.B.Einbruch).
 
Eingetragen am Samstag, 11.03.2023 - 23:53 von Dean

Hallo Liebes Team,

tolle Seite. Habe eine Frage:

Frage 511 da geht es um Notwehr 32 StGb. Warum ist Antwort A mit den Kindern und Schuldunfähigen richtig?

Gegen ein Kinder oder Schuldunfähigen ist die Notwehr doch auch zulässig? Oder?

Vielen Dank
Kommentar
Text aus der Antwort:"Gegenüber Kindern oder schuldunfähigen Personen kann eine Notwehrhandlung nicht geboten sein." Hierbei auf das Wort "kann" achten, denn nicht alle Angiffe von Kindern sind Notwehrfähig. Die Erforderlichkeit muss gegeben sein. z.B. Ein 2 jähriges Kind haut dich!
 
Eingetragen am Mittwoch, 15.02.2023 - 12:52 von Drodroo

Top Seite, ich habe nur mit dem lernen auf dieser Seite die schriftliche Prüfung beim ersten Versuch und die mündliche Prüfung beim zweiten Versuch bestanden. Danke an die verantwortlichen dieser Seite, für das bereitstellen dieser Seite! :-D
 
Eingetragen am Samstag, 29.10.2022 - 22:05 von rosi

Hallo, ihre Seite ist wirklich prima!! Aber würde gerne wissen wie aktuell das alles ist denn die IHK hat im Datenschutz schon wieder eine kleine Erweiterung vorgenommen. Das neue Buch ist von diesem Jahr

Danke im vorraus
Kommentar
Uns ist nichts bekannt. Der Rahmenplan und die schriftliche Prüfung hat sich seit 2019 nicht geändert. Vieleicht sagst du um was es geht genauer, was du meinst.

Danke
Silvio Diesner / Admin
 
Eingetragen am Donnerstag, 20.10.2022 - 11:48 von Olaf
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Hallo, ist die Antwort 2 auf Frage 560 nicht falsch?

Beste Grüsse
Olaf
Kommentar
Es sind beide gefordrten Antworten richtig!
 
Eingetragen am Donnerstag, 15.09.2022 - 13:37 von Herbert

Hallo zusammen, nette Seite, ich vermisse aber Fragen zur Meisterprüfung.
Kommentar
Nein Fragen für die Meisterprüfung gibt es hier nicht, diese Seite befasst sich ja auch mit Fragen zur Sachkundeprüfung §34a!
 
Eingetragen am Montag, 23.05.2022 - 15:09 von Soulkani abderrahim

Ich habe eine zu den Antworten
Wo u wie kann ich sie finden
Danke
Ich habe nächsten Monat die Prüfung
Und kann man eure Seite nur empfehlen
 
Eingetragen am Freitag, 25.02.2022 - 13:09 von Major Payne
E-Mail 

Guten Tag
Bei all den Seiten im Netz wird mir immer wieder berichtet das es oftmals Fehler gibt.
Ich habe mir zwar noch nicht alles durchlesen können bin aber schon positiv überrascht.
macht weiter so und tut mir einen gefallen bleibt auf dem neusten stand. |-O
Kommentar
Hallo, wenn sich ein Fehler eingeschlichen hat, dann kann man das hier im Gästebuch oder per E-Mail an webmaster@34-a.de mir mitteilen. Der Fehler wird dann schnellst möglich behoben.

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