![Upload: 16.06.2024](https://www.34-a.de/myPHP_Guestbook_4.10.9/img_guest/de4b7e4d10c29b07.jpg)
Sind die Antworten hier wirklich richtig ?
Kommentar:
Ist doch gut das die Antworten und Fragen anders sind und das die Antworten hier im Gästebuch fehlen liegt daran das bei der Übernahme in das neue Gästebuch nicht mit übernommen wurden durch das System.Kommentar:
Ein "manchmal" gib es schon mal nicht, nur richtig oder falsch.Kommentar:
Das ist der Bereich zwischen Straßenbordstein bis zum angrenzenden privat Grundstück. Also Grünstreifen, Gehweg u.s.w.Kommentar:
Die "Drittwirkung von Grundrechten" bedeutet, dass die Grundrechte nicht nur im Verhältnis zwischen Bürger und Staat gelten, sondern auch die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern untereinander beeinflussen.
Kommentar:
Ja, die Antworten sind richtig!Strafbar macht sich nach § 44 BDSG, wer eine in § 43 Abs. 2 BDSG bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht.
Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass die Tathandlung vorsätzlich erfolgt – eine dem § 43 Abs. 2 BDSG zur Erfüllung des Ordnungswidrigkeitentatbestands erforderliche „nur“ fahrlässige Tatbegehung reicht also nicht aus.